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  • Profilbild Rebell

    Hallo link ist zu ohren gekommen das in rheinland pfalz das angeln mit köderfisch momentan verboten sei wegen schonzeit des Zanders.
    und kunstköder ebenfalls .
    wie verhält sich das jetzt wenn ich auf hecht oder wels gehen möchte.

    jeder sagt was anderes deswegen bin ich ein wenig verwirrt.
    würde mich über hilfreiche Informationen freuen .

    danke im voraus

    18.05.20 15:19 1
  • Profilbild Housemeister

    Kunstköderverbot heißt Kunstköderverbot. Egal was dein Zielfisch ist. Du kannst ja nicht ausschließen, dass doch mal ein Zetti beißt, wenn der entsprechende Bestand vorhanden ist.

    18.05.20 15:21 4
  • Profilbild Rebell

    Ja das verstehe ich ja noch keine frage .
    Aber köderfisch dann auch ?

    Habe das erzählt bekommen das auch Köderfisch verboten sein soll ?
    das würde ich gerne wissen .
    klar ein zetti kann auch auf köderfisch gehen , würde aber gerne auf hecht gehen .
    jetzt bin ich bisschen neber der Spur.
    weil im netz finde ich nichts

    18.05.20 15:25 1
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  • Unbekannt

    Der Tote Köfi ist definitiv erlaubt.

    18.05.20 18:43 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Schick doch mal den Abschnitt wo die Regelung steht dann kann man es genauer aufbröseln

    18.05.20 18:53 0
  • Profilbild Rebell

    ja den Anschnitt weiss ich jetzt genau...
    koblenz richtig worms

    18.05.20 19:08 0
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  • Profilbild Esox Hunter 100

    Nein ich meinte in deinen Fischereiregeln den Schriftlichen Abschnitt 🤣sorry hätte etwas präziser schreiben sollen 🙈

    18.05.20 19:10 1
  • Profilbild Housemeister

    Das müsste irgendwo auf deiner Angelkarte stehen. Wenn nicht, dann schau mal in der Landesfischereiordnung nach und wenn es da auch nicht steht, dann sollte es erlaubt sein. Wenn du dir dann immer noch nicht sicher bist, kannste bei eurer Fischereibehörde oder dem Verband oder Verein, der das Gewässer gepachtet hat, nachfragen. Dann biste 100% Safe.

    18.05.20 20:19 1
  • Profilbild thebeckhove

    Zählen Trockenfliegen eigentlich auch als KK?

    18.05.20 20:20 1
  • Profilbild Housemeister

    Normalerweise steht dann da irgendwas wie Flugangel oder sowas. Bei uns ist das relativ genau definiert, was als Spinnangeln. Ich denke mal Trockenfliegen und Nymphen wären in Ordnung, aber sobald man mit 15cm Streamern anrückt ist das ne andere Sache...

    18.05.20 21:03 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    wir bräuchten hier ein Foto oder die Text Passage wo das beschrieben steht, dann könnte man das vielleicht was daraus schließen oder erklären.
    Bei uns an den Mittelfränkischen Verbands Gewässern ist auch noch bis 1.6. jegliche Art von Kunstköder ,Fliegenfischen, Köderfisch und sogar drop shot mit Wurm oder Gummi verboten 💁🏼‍♂️

    18.05.20 21:23 1
  • Profilbild Housemeister

    Bei uns ist es ähnlich... Man darf nicht mal nen Wurm über Grund zuppeln...

    18.05.20 21:30 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Das wäre bei uns erlaubt, aber der Erfolg ist mäßig und wegen paar kleiner C&R Barsche ist mir das zu doof....

    18.05.20 21:42 0
  • Profilbild B-Rock

    Hallo zusammen,
    Ich hatte zufällig die Tage E-mail Verkehr mit dem LFV Rheinland Pfalz genau aus diesem Grund.
    Das ganze ist wohl wie folgt:
    Kunstköder sind alle nicht erlaubt außer Fliegen
    Bei Naturködern ist alles erlaubt aber nur zum passiven Fischen.
    Auch der tote Köderfisch!
    Das bedeutet dass nur das Stillfischen erlaubt ist. Spinnfischen, Drop Shot usw ist mit Wurm, Köfi o.Ä. nicht erlaubt.
    Die Formulierungen in den Gewässerkarten sind echt zum Abgewöhnen und die Regelungen wurden formuliert als noch nicht mit 1000 verschiedenen Rig‘s gefischt wurde🤷🏼‍♂️
    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Alle Angaben sind ohne Gewähr 😬

    19.05.20 10:27 0
  • Profilbild Scholz Tommy

    Dieser Post wurde gelöscht.

    01.12.20 03:19 0
  • Profilbild Scholz Tommy

    Wurde von der Wasserschutzpolizei eingeladen weil ich mit reinem gewissen Köderfische am senken und lebend am Hältern war weil ich es auch nicht anders kannte, naja weiß jetzt das es bei uns nicht mehr erlaubt oder geduldet wurde, hab die zwei Beamten aber richtig ausgeqwetcht vonwegen Schohnzeit und Raubfisch Köder grade mit Interesse am Ehrenbreitsteiner Hafen. In der Raubfisch Schohnzeit ist das angeln mit jeglichem Kunst oder Köderfisch Verboten!!!!!!
    In anderen Bundesländern mag es anders sein aber in Rheinland-Pfalz halten die strickt die Regeln ein!!!!!!

    01.12.20 03:34 1
  • Profilbild blluebird

    richtig. da zählt auch der köderfisch dazu. von Februar bis Juni sind im prinzip alle Methoden mit denen man raubfische fangen kann (spinnfischen/ das angeln mit bewegten ködern in jeder Form und das köfi angeln verboten).

    01.12.20 08:33 1
  • Profilbild Pen6

    Völliger Quatsch solche allgemeinen Aussagen zu treffen, das hält jedes Bundesland anders. In Sachsen z.b ist es auch vom 1.1-30.4 erlaubt, Raubfischen die nicht der schonzeit unterliegen( barsch, Aal, Wels ) mit lebendköder wie Wurm zu beangeln.

    01.12.20 08:54 1
  • Profilbild blluebird

    Ich habe mich ja auch auf den Post über mir bezogen, der sich auf Rheinland-Pfalz bezogen hat. Von daher alles gut

    01.12.20 08:59 0
  • Profilbild Pen6

    @ Housemeister: Bei uns ist es ähnlich... Man darf nicht mal nen Wurm über Grund zuppeln. Auf welcher Grundlage basiert diese Aussage. Ich finde im Thüringischen Fischereigesetz keinen entsprechenden Passus darüber.

    01.12.20 11:19 0
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