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  • Profilbild MTK1MM786

    Hallo

    ich habe eine Hamburger Angelschein der mir im Juni ausgestellt wurde.

    Die Abgabe wurde für ein Jahr gezahlt.
    Auf dem Papier steht für link damit wirklich nur 2023 gemeint oder 365 Tage.

    Sonst hätte ich ja nur für ein halbes Jahr gezahlt.

    2te Frage... Ich bin nach Berlin gezogen und da gemeldet.

    Kann ich mir dem Hamburger scheren überhaupt noch angeln? Jetzt nicht in Berlin sondern zb in Hamburg selbst oder verliert der Schein seine Gültigkeit?

    26.03.24 11:37 1
  • Profilbild Housemeister

    Die Abgabe zählt immer nur bis zum Ablaufen der entsprechenden Kalenderjahres. Korrigiert mich bitte, wenn es in Hamburg anders ist. Jedenfalls sollte irgendwo auf der Karte auch ein Ablaufdatum stehen, in der Regel halt 31.link. Heißt auch, dass du dann nirgendwo mehr nen gültigen Schein hast.
    Was die Gültigkeit der Scheine bei Umzug in ein anderes Bundesland betrifft, findest du normalerweise dann in dem jeweiligen Fischereigesetz oder in der Fischereiverordnung. In deinem Fall dann die für Berlin.

    26.03.24 11:44 4
  • Profilbild GoneFishin 0815

    die Abgabe zählt nur für das Kalender Jahr, und muss jedes Jahr neu bezahlt werden.
    Du kannst auch mit einem Fischereischein eines anderen Bundeslandes in HH angeln, solange du die Abgabe gezahlt hast.

    26.03.24 12:22 2
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  • Profilbild Robby Rei

    Also halten wir mal fest. Es ist mal zu unterscheiden um welches Dokument es sich handelt.
    Handelt es sich um eine Jahreskarten Angelschein oder Vereinskarte ist diese grundsätzlich immer für das Kalenderjahr gültig. Und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Abgabe für diesen Schein also Fischerei oder Angelberechtigung ist jedes Jahr ab Januar fällig.
    Handelt es sich um einen Staatlichen Fischerreischein für den du auch eine Prüfung angeschlossen und ein Zertifikat erhalten hast, dann ist die Fischerreiabgabe gebunden an das Datum der Ausstellung des Fischerreischeines.
    Je nach Länge die du beantragt hast 1 Jahr 2 oder 5 Jahre ist die Abgabe dann fällig, wenn du deinen Staatlichen Fischerreischein verlängerst.
    Ausnahme ist hier der lebenslange Fischerreischein. Hier wird die Abgabe nur einmal fällig und beträgt je nach Altersstufe bis zu 450 Euro einmalig. Je älter du bist desto geringer wird hier die Abgabe.
    Der Fischerreischein Staatlich ist im gesamten Bundesgebiet gültig so lange er selber gültig ist. (BEANTRAGUNGSZEITRAUM)
    Ausnahme bildet hier Bayern und Badewürtemberg diese beiden Bundesländer haben die schärfsten Tierschutz und Umweltschutzbedingungen. Ich selber habe einen Brandenburgischen Schein besessen, der in Bayern nicht anerkannt wurde. Berlin aber sollte kein Problem darstellen da Brandenburg und Sachsen die lockersten Gesetze haben.
    Ich hoffe ich könne soweit helfen.

    26.03.24 12:41 0
  • Profilbild Housemeister

    Das was Robby Rei schreibt stimmt nicht für alle Bundesländer. Mir ist auch keins bekannt, in dem das zutrifft. Das mit der Anerkennung ist auch davon abhängig, ob man in einem anderen Bundesland zu Gast ist, oder ob man seinen Wohnsitz dahin verlegt. Grundsätzlich solltest du daher in deinem Fischereigesetz und in deiner Fischereiverordnung nachlesen, wie es bei dir geregelt ist.

    26.03.24 13:16 2
  • Profilbild MTK1MM786

    Also ich habe einen staatlichen Schein aus link Große klobig grüne.
    Ich würde gerne wissen ob dann das Kalenderjahr zählt order eben die 365 Tage..


    Sagen wie es zählen die 365 Tage.... Kann ich dann mit meinem Schein aus Hamburg zb in Bayern angeln obwohl ich keinen Berliner Schein habe und in Berlin gemeldet bin?
    Hintergrund ist ich bin nach Berlin gezogen und konnte noch. Kein Berliner Schein beantragen. Ich fahre nächste Woche nach Bayern und würde gerne angeln. Daher wollte ich wissen ob ich da meinen Schein aus Hamburg nutzen kann

    26.03.24 13:19 0
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  • Profilbild GoneFishin 0815

    Warum sollt das nicht gehen. Bei mir steht noch eine Alte Adresse und ein anderer Name drin. Hat bis jetzt niemand Interessiert.
    Der Schein dient ja dazu Nachzuweisen das du angeln berechtigt bist.

    26.03.24 13:34 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Also geht es darum

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    26.03.24 13:34 0
  • Profilbild GoneFishin 0815

    In dem Hamburger -Schein wird ja nur die Abgabe für Hamburg eingeklebt. Gültig ist der Schein in jedem Bundesland und dort musst du dir dann die Gastkarten oder Abgabemarken organisieren.

    26.03.24 13:37 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    dann das, nicht wundern über die Brandenburg Marke das ist für DAFV, es geht in den Urlaub,

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    26.03.24 13:43 0
  • Profilbild GoneFishin 0815

    Der Angelschein in Hamburg ist lebenslang gültig und muss gemeinsam mit dem Nachweis zur gezahlten Fischereiabgabe bei jedem Angelausflug mitgeführt werden. (inHH)

    26.03.24 13:44 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Das die Fischereiabgabe bezahlt ist, ist aber nur im Fischerschein aufgeführt.

    26.03.24 13:55 0
  • Profilbild MTK1MM786

    Ich hab den hier. Kann ich mit dem obwohl ich jetzt in Berlin gemeldet und wohnhaft bin in Bayern eine Gastkarte kaufen und angeln?

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    26.03.24 18:39 0
  • Profilbild MTK1MM786

    So sieht der von innen aus

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    26.03.24 18:40 0
  • Profilbild GoneFishin 0815

    klar kannst du das? die Stempel zeigen nur an das du deine Abgabe für HH Entrichtet hast. In Niedersachsen dürftest du damit auch an den freien Gewässern angeln.

    26.03.24 18:48 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Das eine ist aber bei mir der Mitgliedsbeitrag im Verein der im DAFV Sachsen Anhalt ist und damit lässt sich in allen Gewässern fischen die im DAFV sind, deshalb die Brandenburg Marke, für Thüringen könnte ich auch eine bekommen aber das ist dann zu viel mit dem man sch auch dann befassen muss, weil jedes Land hat eine andere Gewässerrodung.

    Ich mach das selbst zum ersten Mal in Brandenburg.

    Du benötigst dei Gewässerkarte wo du Angeln möchtest und wenn das ein Verein dann ist das eben so, selbst wollte ich auch nicht in einen Verein aber die von DAFV haben so viele Gewässer dann man nicht weiß wo man zuerst fischen soll.

    26.03.24 19:03 1
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    aber wie es aussieht muss die die Fischabgabe wie für das laufende Jahr bezahlen

    26.03.24 19:04 0
  • Profilbild MTK1MM786

    Okay das heisst ich kann mit dem Angelschein sozusagen in jedem Bundesland ausser Berlin und Hamburg angeln wenn ich eine Gastkarte habe? In Hamburg fehlt mir die Abgabe und in Berlin ist der nicht gültig weil ich als Wohnsitz seid 2024 Berlin habe und hier einen Berliner Schein brauche... Aber sonst geht das überall mit dem Schein klar? Trotz des Umstände das die Adresse auf. Dem Schein nicht mehr gültig ist? (ist ja meine alte Adresse aus Hamburg?)

    26.03.24 19:11 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Dieser Post wurde gelöscht.

    26.03.24 19:18 0
  • Profilbild Fischerhut99

    Ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben. Beim Nachlesen bin ich auf Folgendes gestoßen, vielleicht hilft es dir ja weiter.
    Anbei noch die Quelle zum selbst nachlesen. link

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    26.03.24 19:22 0
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