Beiträge

  • Profilbild Pulle1103

    Grüße,
    kann mir jemand sagen, ob das gilt, wenn ich ein Tauwurmbündel am Drilling draußen habe und eine Köderfischrute auch. Zählt das als 2 Raubfischruten wegen dem Drilling oder zählt eine als Friedfischrute, da ja auch Karpfen auf das Bündel beißen können?

    25.06.21 10:10 0
  • Profilbild pd69

    dann schau mal in deine gewässerordnung oder fischereigesetz, wie eine friedfischangel definiert ist. in sachsen-anhalt darf eine friedfischangel nur einen einzelhaken und einen friedfischköder haben. also drilling mit tauwurm wäre raubfischangel. aber davon abgesehen, darfst du nur mit einer raubfischangel fischen?

    25.06.21 11:49 1
  • Unbekannt

    Nach meiner Kenntnis, also ohne Garantie auf Richtigkeit, ist das sobald ein Drilling im Spiel ist eine Raubfischrute. Wenn es ganz blöd kommt, könnte dir sogar das Tauwurmbündel das Genick brechen.

    25.06.21 11:56 1
  • Werbung
  • Profilbild GeileAvo

    kommt denk ich auch auf den Kontroler an

    25.06.21 12:15 0
  • Profilbild pd69

    wie soll das auf den kontrolleur ankommen? der muss sich auch an geltendes Recht halten

    25.06.21 12:17 1
  • Profilbild GeileAvo

    Soweit ich weiß, zählt der Wels nicht als klassischer Raubfisch. Also denkt keiner, das man mit nem Tauwürmbündel auf Zander geht

    25.06.21 12:21 1
  • Werbung
  • Profilbild pd69

    @geileavo geltendes Recht ist klar definiert. da ist auslegungssache und Glaube fehl am Platz. und zu welcher Gattung gehört der wels denn, wenn er kein raubfisch ist?

    25.06.21 12:29 0
  • Profilbild GeileAvo

    Bei uns hat er keine Fangbeschränkung, wie alle anderen Raubfische. Wie der Aal und Barsch auch.

    25.06.21 12:30 0
  • Profilbild GeileAvo

    Aber vllt hab ich auch was Fach versamden

    25.06.21 12:32 0
  • Profilbild GeileAvo

    falsch* verstanden

    25.06.21 12:32 0
  • Profilbild pd69

    was erzählst du denn jetzt? es geht nicht um fangbeschränkung sondern um die Definition einer raub- bzw friedfischangel und das ist wiederum abhängung vom Bundesland und auch vom fischereirechtsinhaber

    25.06.21 12:33 0
  • Profilbild GeileAvo

    Dieser Post wurde gelöscht.

    25.06.21 12:34 0
  • Unbekannt

    Hallo zusammen.

    @pulle1103
    Es müsste eigentlich in der Gewässerordnung definiert sein. Selbst im gleichen Bundesland kann es an verschiedenen Gewässern „eigene Bestimmungen“ vom jeweiligen Verein/Verband geben (wie z.B. das Anfüttern im Gewässer)
    Ich kenne das meist als Formulierung „Anbisstellen“

    25.06.21 12:44 0
  • Profilbild pd69

    kannst du nicht lesen? wenn du mitreden willst, solltest du das tun

    25.06.21 12:44 0
  • Profilbild GeileAvo

    Dieser Post wurde gelöscht.

    25.06.21 12:45 0
  • Profilbild pd69

    @flyero mein letzter Kommentar bezog sich auf geileavo. das gleiche habe ich ja auch schon geschrieben aber danke fürs untermauern 👍

    25.06.21 12:46 0
  • Profilbild pd69

    nichts geileavo, nichts. lass einfach gut sein, es wird nicht besser

    25.06.21 12:49 0
  • Profilbild GeileAvo

    Dieser Post wurde gelöscht.

    25.06.21 12:51 0
  • Unbekannt

    @pd69
    Hier darf man doch antworten oder?
    Jetzt haben zwei Leute halt eine ähnliche Antwort gegeben. Und jetzt???

    25.06.21 12:51 0
  • Profilbild pd69

    jo geileavo stasi 👍 was weißt du von der Stasi? schon was mit der Stasi zu tun gehabt? also lass solche dämlichen kommentare. das steht dir nicht zu

    25.06.21 12:59 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler