 
    Tauwurmbündel am Drilling und köderfisch
 
                                                Grüße, kann mir jemand sagen, ob das gilt, wenn ich ein Tauwurmbündel am Drilling draußen habe und eine Köderfischrute auch. Zählt das als 2 Raubfischruten wegen dem Drilling oder zählt eine als Friedfischrute, da ja auch Karpfen auf das Bündel beißen können?
 
                                                dann schau mal in deine gewässerordnung oder fischereigesetz, wie eine friedfischangel definiert ist. in sachsen-anhalt darf eine friedfischangel nur einen einzelhaken und einen friedfischköder haben. also drilling mit tauwurm wäre raubfischangel. aber davon abgesehen, darfst du nur mit einer raubfischangel fischen?
Nach meiner Kenntnis, also ohne Garantie auf Richtigkeit, ist das sobald ein Drilling im Spiel ist eine Raubfischrute. Wenn es ganz blöd kommt, könnte dir sogar das Tauwurmbündel das Genick brechen.
 
                                                kommt denk ich auch auf den Kontroler an
 
                                                wie soll das auf den kontrolleur ankommen? der muss sich auch an geltendes Recht halten
 
                                                Soweit ich weiß, zählt der Wels nicht als klassischer Raubfisch. Also denkt keiner, das man mit nem Tauwürmbündel auf Zander geht
 
                                                @geileavo geltendes Recht ist klar definiert. da ist auslegungssache und Glaube fehl am Platz. und zu welcher Gattung gehört der wels denn, wenn er kein raubfisch ist?
 
                                                Bei uns hat er keine Fangbeschränkung, wie alle anderen Raubfische. Wie der Aal und Barsch auch.
 
                                                Aber vllt hab ich auch was Fach versamden
 
                                                falsch* verstanden
 
                                                was erzählst du denn jetzt? es geht nicht um fangbeschränkung sondern um die Definition einer raub- bzw friedfischangel und das ist wiederum abhängung vom Bundesland und auch vom fischereirechtsinhaber
 
                                                Dieser Post wurde gelöscht.
Hallo zusammen. @pulle1103 Es müsste eigentlich in der Gewässerordnung definiert sein. Selbst im gleichen Bundesland kann es an verschiedenen Gewässern „eigene Bestimmungen“ vom jeweiligen Verein/Verband geben (wie z.B. das Anfüttern im Gewässer) Ich kenne das meist als Formulierung „Anbisstellen“
 
                                                kannst du nicht lesen? wenn du mitreden willst, solltest du das tun
 
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                                                @flyero mein letzter Kommentar bezog sich auf geileavo. das gleiche habe ich ja auch schon geschrieben aber danke fürs untermauern 👍
 
                                                nichts geileavo, nichts. lass einfach gut sein, es wird nicht besser
 
                                                Dieser Post wurde gelöscht.
@pd69 Hier darf man doch antworten oder? Jetzt haben zwei Leute halt eine ähnliche Antwort gegeben. Und jetzt???
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