Beiträge

  • Profilbild Helm7

    in meinen papieren steht während der schonzeit (6monate) :-o
    „ist jegliche form des angelns mit natürlichen oder künstlichen raubfischködern untersagt“.

    zählt n tauwurm zu raubfischködern? sprich ich kann ihn weder mit dropshot noch mit pose anbieten?

    19.01.23 09:54 0
  • Profilbild ZanderGummi

    Streng ausgelegt könnte man sagen, ein Barsch ist ein Raubfisch und der Wurm ist ein klassischer Barschköder... Also ein natürlicher Raubfischköder 😉
    Würde das aber mal an verantwortlicher Stelle nachfragen, hier wirst du kaum richtig belastbares Feedback bekommen...

    19.01.23 10:03 2
  • Profilbild Housemeister

    Irgendwo müssten die Raubfischköder auch definiert sein. Normalerweise darunter sowas wie „als Raubfischöder zählen künstliche Imitationen wie Wobbler, Gummifische, etc und natürliche Köder wie Köderfische.“

    19.01.23 10:07 3
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  • Unbekannt

    Warum fragt man nicht beim Verband oder Verein an? Die sollten es doch wissen. Außerdem ist dies wieder eine Regelung der Bundesländer. In Sachsen darf ich bspw. Ein Dropshot-Rig mit Tauwurm/Dendrobena fischen. In Sachsen-Anhalt ist das aktive Angeln untersagt.

    19.01.23 10:13 6
  • Profilbild Helm7

    weil ich heute los wollte und donnerstags niemand dort zu erreichen ist :)

    19.01.23 10:49 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    19.01.23 13:39 0
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  • Profilbild Herrn Tourist

    wieso lässt man das raubfischangeln für die Zeit nicht einfach mal sein und geht bisschen feedern oder karpfenangeln :)

    19.01.23 13:42 9
  • Unbekannt

    Jedes Jahr um diese Zeit, geht die Suche nach Schlupflöchern im Regelwerk los. 🙈
    Wenn da steht "jegliche Form... - mit natürlichen oder ..." dann ist ein Wurm am Dropshot meiner Meinung nach, ein Raubfischköder, da das Dropshot aktiv gefischt wird und der Köder vom Fisch "gejagt/erbeutet" werden muß.
    Liegt der Wurm auf Grund oder hängt er an einer Pose, würde ich ihn in die Friedfischecke schieben.
    Wird aber überall, nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Fischereirechtsinhaber zu Fischereirechtsinhaber, anders bewertet und gehandhabt.
    Sicher bist du also nur, wenn du dich an direkter Stelle erkundigst.

    19.01.23 13:50 5
  • Unbekannt

    In Normalfall ist der Wurm kein Raubfischköder, da Wirbellos. So ist die Regelung z.B. auch in Berlin und deshalb ist dort Drop Shot in der Raubfischschonzeit mit Wurm erlaubt.
    Von einem Verbot von Pose und Wurm ist den Schonzeiten habe ich noch nie gelesen. Dann dürfte man in den 6 Monaten ja auch nicht auf Aal oder Brassen mit Wurm 🎣. Und auch auf Grund nicht.
    Somit kann es bei euch nur eine Beschränkung mit der Drop Methode geben. Das sollte aber dann auch im Fischereigesetz, der Fischereiverordnung oder der Gewässerordnung stehen.

    @Herrn Tourist: Auch beim Feedern kann man Barsche fangen. Und darum geht es hier.

    19.01.23 14:00 2
  • Profilbild Herrn Tourist

    oder geh einfach posenfischen mit Wurm macht auch spass noch bisschen Futter gemixt mit wurmstücke anmischen und bisschen anfüttern und dann fängt man auch so Barsche und auch ab und zu ne schöne plötze oder nen brassen kann alles dabei sein. Futter kann auch Barsche anlocken fals sich jemand deswegen wundert

    19.01.23 14:49 1
  • Profilbild Mox

    Ich hab mal schnell Fischereigesetz und -verordnung von Niedersachsen durchgestöbert. Darin habe ich nichts bzgl. Kunstköderverbot usw. gefunden. Das bedeutet, dass es eine Regel des Fischereirechtinhabers (Verein?) ist... dann kann nur der dir eine Auskunft geben

    19.01.23 15:43 0
  • Profilbild Mox

    Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ich eine veraltete Version der Gesetze gelesen habe, oder ich es in der Kürze der Zeit überlesen habe

    19.01.23 15:45 0
  • Unbekannt

    Wenn das Verbot nur für die Köder gültig ist, kann ich es mir nicht vorstellen, dass Drop Shot mit Wurm verboten ist. Der Wurm ist kein Raubfischköder, Dann wäre jede Grundangel mit Wurm ja eine Raubfischangel.

    19.01.23 16:06 0
  • Profilbild Toni79

    Aber es kann sein das „ aktive Köderführung“ verboten ist. Dann zählt diese Angelart auch darunter.

    VG Toni

    19.01.23 16:24 0
  • Unbekannt

    Ja, dann ist es aber ein Verbot der aktiven Köderführung. Dann ist auch Made oder sogar Teig verboten mit Drop Shot.
    Wenn es ein Verbot der Köder ist, zählt der Wurm nicht dazu. So wie es in Berlin geregelt ist.
    Und auf der Karte steht ja scheinbar ein Köderverbot für Raubfischköder. Und der zahlt nicht dazu, ansonsten ist der auch an einer Stippe verboten.

    19.01.23 16:30 1
  • Profilbild Mitchell

    Also in bawü geht das klar. Wurmzuppeln mit drop shot ist erlaubt. Ist kein kunstköderfischen :)

    19.01.23 21:18 0
  • Profilbild Demski89

    also in der Wakenitz würde es so formuliert alle Kunstköder egal ob drop shot Oder so . weil Leute übertrieben Haben mit ausreden

    19.01.23 21:33 0
  • Unbekannt

    Schön,aber Wurm ist kein Kunstköder. Also auch da erlaubt.

    20.01.23 03:32 0
  • Unbekannt

    Da hab ich ja Glück. Bei mir ist das zum Glück klar definiert. Sämtlich Kunstköder und Köfi und Fischfetzen sind bei mir verboten. Würmer, Maden etc. kann ich bei mir alles auch ans dropshot oder chebu oder was auch immer hängen.
    Ich drück dir die Daumen das es bei dir ähnlich ist 👍👍 und natürlich Petri für die nächste Tour 🍀

    20.01.23 07:37 0
  • Profilbild ChristophSchulz

    Also das Theme ist bei uns das selbe. Ich habe mich mit dem Jeweiligen Angelaufseher bei uns bequatscht und es ging😉 man muss miteoner vernuenftig reden. Hier im Forum gibt es zu viele Meinungem und da wirst du auch nicht fuendig💪 Tight lines

    20.01.23 08:28 0
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