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Benny Wendt

guten Tag liebe Anglergemeinde. wie die Überschrift schon anmerken lässt würde ich gerne meinen Sohn Mal mit zum Kanal nehmen. leider habe ich keine kanalkarte und müsste mir ne Gastkarten kaufen. jetzt zu meiner Frage, darf mein Sohn dann auch aktiv mitangeln oder nicht? er ist ja noch nicht Fischereischein verpflichtend. oder müsste ich mich an den örtlichen Ausgaben informieren? danke für antworten

vor 4 Jahre
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Christian 86

also in NRW darf dein Sohn mit einer Rute in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein und Erlaubniskarte mit einer Rute angeln. Fische abhaken, betäuben und töten darf er nicht.

vor 4 Jahre
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Doc Schneider

Bis er 10 Jahre ist.... eigentlich kein Problem!!

vor 4 Jahre
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Benny Wendt

OK, danke für die antwort. abhaken und co muss ICH eh machen 🤣

vor 4 Jahre
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Christian 86

die eine Rute mit der dein Sohn angelt zählt aber zu den auf deiner Erlaubniskarte angegebenen Anzahl an Ruten die du benutzen darfst.also dein Sohn darf die Rute nicht zusätzlich zu deinen Ruten benutzen.

vor 4 Jahre
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Benny Wendt

@Christian 86 das wäre mir klar gewesen mit der Anzahl der Ruten. er soll einfach Mal bisschen ans Wasser raus da er Zuhause sich sehr fürs angeln interessiert und auch schon paar Male mit war am Vereinsteich. aber mit deinen antworten hast du mir sehr geholfen. danke dir

vor 4 Jahre
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Benny Wendt

ich folge dir Mal Christian 86

vor 4 Jahre
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ToTi

Kommt auf das Bundesland an, wo du angelst in Ba-Wü ist es unter 10 Jahren verboten zu angeln. an meinem Gewässer sagt aber keiner was wenn mein kleiner (9jahre) mit angelt. so lange nicht mehr Ruten im Wasser sind, als erlaubt.

vor 4 Jahre
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Benny Wendt

@ToTi Für mich ist NRW und NS interessant, komme selber direkt von der holländischen Grenze. aber ich werde Mal rumtelefonieren und mich erkundigen.

vor 4 Jahre
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Theo.W

Wenn der Kontrolleur kommt gehört die Angel dir und nicht deinem Sohn😉 Ganz einfache Sache wurde schon Generationen so gemacht.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Steht alles in den jeweiligen Fischereigesetz bzw. der Fischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Wenn dort nichts steht ist es nicht erlaubt. Problem könnte das Alter sein. Einfach mal selber nachlesen.

vor 4 Jahre
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Mirko44

Bei uns in Thüringen braucht man einen Jugendfischereischein,der gilt bis zum 14.Lebensjahr danach muss eine Prüfung gemacht werden. Und es muss beim Angeln ein Erwachsener dabei,sein der einen Fischereischein hatt und auch die Kids brauchen bei uns eine Gastkarte.

vor 4 Jahre
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Dawi26m

hey, ich habe 5 Jährige Tochter, und ich habe bei NWA nachgefragt ob sie mit kann., da haben Sie mir gesagt das einmal zu ausprobieren geht, aber wenn du öfters ihm mit nehmen willst da braucht er eigenes Erlaubnisschein zu Fischfang "Gastkarte" und so kan er mit eigene Rute angeln

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Aussagen über andere Bundesländer helfen beim Angeln nicht. Angeln ist wie immer Ländersache. Im Internet findet man aber wie immer ganz einfach die benötigten Informationen. (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

vor 4 Jahre
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