
Eine Rute zu viel...strafe?
Beiträge
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Christian1990
hallo. also ich war gestern mit mein Sohn an der saale gewesen. er hätte am Samstag eigentlich seine Prüfung gehabt, die aber abgesagt wurde wegen der aktuellen Situation. ich hatte meine zwei karpfenruten ausgelegt. nach einer Weile fragte er ob er nicht ein bisschen feedern darf. da er ja eh schon enttäuscht war. hab ich ihn die feederrute fertig gemacht. dann nur leider vergessen, gleich meine eine karpfenrute raus zu nehmen. als ich ca eine halbe Stunde später wieder daran gedacht hatte war es zu spät. ich hatte grad die rute in der Hand als die Wasserschutzpolizei hinter mir stand.
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hatte jemand schon mal eine zuviel und kann mir sagen, womit ich rechnen muss.
die Herren ließen auch nicht mit sich reden . -
Mitchell
Hm , theoretisch bis zu 2 jahre knast so viel ich weiss. Alternativ geldstrafe.
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Ebenso kann von jahreskarte futsch bis zu entzug der der fischeischeins alles drin sein. Bin da jetzt aber kein experte 🤷🏻♂️
Evtl würde es sinn machen zum anwalt zu gehn, jenachdem was die herren daraus machen.
Haben sie die rute im wasser gesehen oder dich nur damit hantieren?
Wurden die anderen ruten kontrolliert die du im wasser hattest? -
PerchBuster
Ist abhängig davon, ob es in Sachsen-Anhalt unter den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder den einer Straftat fällt.
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OWI wäre eine Geldstrafe, bei einer Straftat drohen Anzeige und alle weiteren rechtlichen Folgen. -
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Christian1990
ja war grad am rausholen. ja musste dann alle rausholen. zwecks schonzeit und beköderung. also volles Programm
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Mitchell
Dann sind faule ausreden schon mal passe... da musste jetzt erst mal warten was daraus gemacht wird. Wenns nur ne geldstrafe wird, am besten zahlen und froh sein dass net schlimmer ist. Wenn die jahreskarte weg ist, auch schlucken .....
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wenns schlimmer wird, ab zum anwalt. -
Christian1990
hoffe das es unter Ordnungswidrigkeit fällt, aber weiß es nicht. naja werden wohl abwarten müssen.
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Angelfutzie
,, vergessen''😂😂
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als ob man ne Haftstrafe kriegt weil man ne Gute zu viel drin hatte... -
Angelfutzie
*rute
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Christian1990
haft wäre ja auch bisschen krass.
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PerchBuster
Bei Wiederholungstätern irgendwann sicher denkbar, in deinem Fall äußerst unwahrscheinlich 😉
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Christian1990
nee nee kein Wiederholungstäter
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Unbekannt
Entspannen, wird „nur“ eine Geldstrafe.
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Ich kenne jemanden, er dürfte ein paar Hundert Euronen zahlen und nach der Auseinandersetzung dann weiter angeln.
Ist mit Sicherheit unangenehm, dennoch besser als Scheinentzug.
Im Zweifelsfall rufe doch einfach in die untere Fischereibehörde an und frage nach.
Was ist schon daran, ein Rute zu viel ist nicht das Schlimmste was in der Gesellschaft vorkommt.
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Christian1990
das stimmt wohl.
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vonda1909
Und wegen dem Sohn haben die nichts gesagt?
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Doch wie gestresst bist du beim Angeln das dir nicht eine Stunde später die 3 Rute einfällt..Doch das muss du den ja nicht gleich auf die Nase binden -
Schlaubekater
was kam denn am Ende für eine Strafe raus? ist ja auch schon 5 Jahre her 😀
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basti.98
Sitzt seit 06/2020 in Haps
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Sargon II
Wäre mal nicht verkehrt gewesen, eine Mitteilung im Forum zu bringen was raus gekommen ist,,,,,,,,
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MadMax91
Wenn er sich bis zum Abend nicht meldet, wars vermutlich die Todesstrafe
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Carpytän
in der Regel kommt da nichts bei raus, wenn überhaupt ne Anzeige geschrieben wurde, das ist in Sachsen Anhalt eine kann Entscheidung, in Sachsen wiederum eine muss Entscheidung (Polizeigesetz), wären es Aufseher oder gewässerwarte , dann gibt's in der Regel 1-3 Monate Verbot und nen sonderarbeitseinsatz im Verein. Bußgelder liegen, wenn sie verhängt werden, zwischen 180-350€ , je nach Schwere der Tat.
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DeadbaitHamburg
Sorry, das stimmt so nicht, und ich wüsste auch nicht, was das sächsische Polizeigesetz mit der ganzen Thematik zu tun hätte.
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In ganz Deutschland gilt bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG), bei Straftaten das Legalitätsprinzip. Das ist Bundesrecht, die Länder können daran nichts ändern.
Heißt: Straftaten sind auf jeden Fall zu verfolgen (Legalitätsprinzip), während die Behörde bei Ordnungswidrigkeiten pflichtgemäßes Ermessen hat, ob sie Maßnahmen ergreift bzw. verfolgt (Opportunitätsprinzip)
Bei der " Rute zuviel" kann man möglicherweise am ehesten an § 293 StGB ("unter Verletzung fremden Fischereirechts") denken, also Verfolgung zunächst mal in jedem Fall. Aber selbst im Strafrecht gibt es viele Wege zur Verfahrenserledigung ohne Anklage, Prozess und Strafe, zB Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Zahlung einer Geldbuße (§§ 153, 153a StPO). Darüber entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.