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LordSachse

Hallo, Ich hab da mal eine Frage. Meine Freundin macht zur Zeit den Fischereischein und hat mir eine Frage gestellt auf die ich keine eindeutige Antwort habe. Wie in jeden Bundesland gibt es ja eine Fangbegrenzung sprich in Sachsen darf man z. B. 2 Karpfen 2 Hechte usw. mitnehmen. Wie verhält sich das wenn ich in einen Gewässer bin wo fast alle Fischarten drin sind darf ich da alles mitnehmen was ich fange? (Ich rede von Fische die das mindestmaß und keine Schonzeit haben)

vor 4 Jahre
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Sascha Schäler

Hallo egal wie viele Fische vorhanden sind. Die fangbegrenzumg zählt. Mehr nicht

vor 4 Jahre
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LordSachse

Also laut Gewässerverordnung gibt es noch eine Fangbegrenzung 🤔🤔

vor 4 Jahre
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J. Bunni

Moin bei uns an der Weser darf man pro Tag 3 Hechte,Zander,Karpfen,Schleie und Forelle fangen für alle anderen Fische gibt es keine Fangbegrenzung . Ich denke du kannst soviel mitnehmen wie du verwerten kannst nur nicht verkaufen .

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Hallo, wo steht das denn mit den Fangbegrenzungen in Sachsen? In den Gewässern wo alles drin ist, darfst du alles mitnehmen, bis auf die Fischarten, für die es eine Fangbegrenzung gibt. Aber wo steht das für GANZ Sachsen?

vor 4 Jahre
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LordSachse

Da steht die Fangbegrenzung

vor 4 Jahre
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LordSachse

Firestorm72 es war nur auf die Fische bezogen die eine Fangbegrenzung haben habe mich vielleicht bissel falsch ausgedrückt 😅

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Wo ist die Tabelle her? Wo (Gesetz, Verordnung, Ordnung) steht das?

vor 4 Jahre
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LordSachse

Das steht bei uns in der Gewässerordung / Gewässerverzeichnis

vor 4 Jahre
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Unbekannt

OK, also NICHT in Sachsen, sondern in den Gewässern, die zu dieser Gewässerordnung gehören. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Was heißt die 3 in der Klammer? Oft ist das die Höchstzahl (also insgesamt) und die Zahlen bei den Fischen die max. Anzahl der einzelnen Fische. Hast du also 3 Barben, bist du den Tag fertig und darst keinen anderen Fisch aus der Tabelle fangen/ mitnehmen.

vor 4 Jahre
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LordSachse

Okay danke Firestorm72 genau das wollte ich wissen 👍

vor 4 Jahre
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Sabse oo

😂 😂 😂 Was eine frage auslösen kann 🙈🙈🙈

vor 4 Jahre
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watho

Steht eigentlich sehr genau in der Gewässerordnung. Fangbegrenzungen und -bestimmungen In allgemeinen Angelgewässern dürfen je Angeltag (Kalendertag) insgesamt nicht mehr als 3 Fische (jedoch von den Raubfischarten Hecht und Zander insgesamt 2 Fische) der nachfolgend mit Fangmengen belegten Arten gefangen und mitgenommen werden. Im Fang dürfen maximal enthalten sein: 1 Stück Äsche, Lachs, Meerforelle, Seeforelle, Seesaibling, nicht geschützte Störart 2 Stück Aal, Bachforelle, Bachsaibling, Graskarpfen, Hecht, Karpfen, Zander 3 Stück Barbe, Regenbogenforelle, Schleie Zusätzlich zu o. g. Regelungen dürfen je Angeltag (Kalendertag) maximal 10 Barsche, davon 5 mit einer Länge über 30 cm entnommen werden. Alles andere kannst du unbegrenzt mitnehmen, wenn Mindestmaß und außerhalb der Schonzeit.

vor 4 Jahre
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HarryHirsch85

Wenn ich mich nicht völlig irre schränkt die Fangbegrenzung nur die jeweilige Art ein. Zb. 2 Hechte, 2 Zander und 2 Karpfen an einem Tag an einem Gewässer möglich. Die Frage ist sowieso nur theoretischer Natur. In Sachsen nicht so leicht machbar die Fangbegrenzung zu überschreiten.🤣 Die Freundin soll einfach solange die Übungsprüfung machen bis sie alle Fragen auswendig kann.😉

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Die Frage ist doch, in WELCHER Gewässerordnung das steht. Jedes Gewässer hat seine eigene Gewässerordnung bzw. gibt es auch eine für mehrere, wenn es z.B. ein Verbandsgewässer ist. Das Bundesland Sachsen hat jedenfalls keine eigene Gewässerordnung. Der LAV Sachen schon. Der "besitzt" aber nicht alle Gewässer. Und wenn es der LAV Sachsen ist, sollte @ watho Recht haben, da es meines Wissens aus deren Gewässerordnung der Auszug ist. @ HarryHisch85: Beim LAV Sachsen ist es nicht so. Max 3 Fische die einer Fangbegrenzung unterliegen. Die Summe zählt pro Angeltag. Du darfst auch Vormittags keine 2 Karpfen fangen, dann nach Hause fahren und Abend noch einmal auf Hecht gehen und dann 2 Hechte mitnehmen. Da die maximale Anzahl 3 pro ANGELTAG (Kalendertag) ist. Auch das wäre verboten. 3 gesamt und nicht max. 3 pro Art.

vor 4 Jahre
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Sabse oo

Es tut mir leid wegen der frage... Aber selbst im Lehrgang konnte ich nicht wirklich eine klare aussage bekommen... Der lehrgang ist 2 wochen her und danke euch...

vor 4 Jahre
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FischerRela

Firestorm deine Aussage bezüglich Sachsen ist komplett falsch der avs hat natürlich für alle pachtgrwässer eine übergreifende Gewässerordnung die der Lav auch mit übernommen hat. So gilt in ganz Sachsen bei Pacht Gewässern die identische gewässerordnung egal ob Avs oder Lav

vor 4 Jahre
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Bowrito

Mit deinem Angelschein darfst du dich eh nur in den Pachtgewässern des LVSA angeln, diese sind im Gewässerverzeichnis/Gewässerordnung (findest du auf der Hompage LVSA) aufgeführt wo auch die Begrenzungen drin stehen (die hier auch schon gut erläutert wurden). Von daher kann ich dein Anliegen nicht nachvollziehen bzw. versteh die Frage nicht.

vor 4 Jahre
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Bowrito

Da gibt es doch keine Abhängigkeit von dem welche Fischarten in einem See drin sind, die Begrenzung gilt für jedes Gewässer des entsprechenden Landesverbandes egal ob da jede Fischart drin ist oder nur Blauwale 🤷🏼‍♂️

vor 4 Jahre
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Sabse oo

Ja sorry wenn es dich stört bowrito... Bin dummer Anfänger der Fischereischein gerade erst macht und vorher noch nie eine rute in der hand hatte...

vor 4 Jahre
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