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Fabi_HH

Hey liebes Forum..., Ich hab mal eine Frage: und zwar was tut man wenn man zum Beispiel einen Zander fängt der kein Maß hat, jedoch nach dem Freilassen stirbt, sollte man diesen dann lieber mitnehmen, oder würde man Ärger bekommen, wenn man mit einem untermaßigen Fisch kontrolliert wird?

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Ich bedanke mich schon mal😊

vor 5 Jahre
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Oli Piecyk

Es würde leider Ärger geben das Gesetz ist so verfasst das jeder untermaßige Fisch wieder zurückgesetzt werden muss ... fänds auch schade einen Fisch zurück setzten zu müssen der zb nur 5cm zu klein wäre aber ist leider so

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Ne ich meine wenn ich z.b sehe wie er direkt nach dem Freilassen Tod hochkommt

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Oder wenn er extrem doll blutet...

vor 5 Jahre
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Unbekannt

Ein nicht mehr überlebensfähiger Fisch ist zu versorgen und dann das vorfach im Fisch belassen. Damit kann man nachvollziehen, dass er er nicht geschafft hätte bei ner Kontrolle. Bei uns muss man den dann als nicht mehr überlebensfähiger in die Karte eintragen und er zählt zu der gültigen Fangmenge.

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Und was ist wenn man den Fisch beim abhaken verletzt? Wenn er zum Beispiel erst nach dem rausholen des Hakens anfängt in Strömen zu bluten...

vor 5 Jahre
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Andreas Pöhl

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 5 Jahre
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jeed

Abschlagen und vergraben oder Tod dem Gewässer zurück führen. Ist zumindest die offizielle Vorgehensweise.

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Also soll er quasi unnötig sein Leben gelassen haben...

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

?

vor 5 Jahre
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Christian 86

ja es ist leider Blödsinn aber im Nachhinein bei der Kontrolle kann es keiner mehr nachvollziehen ob der Fisch zu stark verletzt war oder nicht. sonst könnte ja prinzipiell jeder der bei der Kontrolle einen untermaßigen oder sich in der Schonzeit befindenen Fisch dabei hat dies behaupten.dann wären Schonzeiten und Mindestmaße nutzlos. geht leider nicht anders.

vor 5 Jahre
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Unbekannt

In der Hamburger Fischereiverordnung ist das Thema sehr schwammig aufgeführt: Auszug Paragraph 6: (2) Werden in Absatz 1 genannte Fische gefangen, sind sie unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt wieder in das Fanggewässer einzusetzen, sofern die Tiere nicht in dem Maße verletzt oder beeinträchtigt sind, dass ein Weiterleben voraussichtlich nur mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden möglich ist. Auszug Paragraph 7: (2) Werden in Anlage 1 genannte Fische von einer Größe außerhalb des Entnahmefensters gefangen gilt § 6 Absatz 2 entsprechend. Scheinbar ist in Hamburg nicht genau geregelt was zu tun ist. Ich würde den Fisch vergraben oder ins Wasser werfen. Am Ende wird es für dich schwer werden zu beweisen, dass der Fisch von alleine gestorben ist. Bei uns in Brandenburg ist dieses Vorgehen auch so vorgeschrieben.

vor 5 Jahre
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pd69

@fabian das regelt das fischereirecht des jeweiligen Bundeslandes. im Normalfall müssen nachhaltig verletzte fische, also so schwer verletzt, dass sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sterben werden, sofort getötet werden. in unserem Bundesland muss der Fisch vergraben werden, weil ich ihn nicht behalten oder ins Gewässer zurück geben darf. ja manchmal stirbt ein Fisch leider umsonst aber wie Christian es beschreibt, muss das leider so sein

vor 5 Jahre
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azazel4by

Tiere, welche untermaßig sind, jedoch nicht mehr lebensfähig sind zu entnehmen und unterliegen dem Fanglimit. Der Köder ist im Fisch zu belassen

vor 5 Jahre
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pd69

@azazel4by ist das in Hamburg so? warum erzählst du einem 15 jährigen so einen haltlosen unfug?

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Danke an alle👍

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

15 jähriger klingt so abweisend 😂

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Aber ich hab meinen Fischerreischein gemacht als ich 12 war😂

vor 5 Jahre
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Fabi_HH

Ich hab mich das gefragt weil einem Kollegen das mit einem Großen Fisch passiert ist und ich ihm geraten hab das zu filmen und ihn dann mit zunehmen...

vor 5 Jahre
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