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Justin Rußmeier

Moin Leute, Darf man als Vereinsmitglied andere Leute nach ihren Dokumenten Fragen wenn man das Gefühl hat es könnten Schwarzangler sein? Natürlich alles auf Freiwilliger Basis und an Vereinsgewässern.

vor 4 Jahre
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Christian 86

also auf meinem Gewässerschein steht drauf das ich berechtigt bin mir Papiere zeigen zu lassen ob das generell für alle Vereine gilt weiß ich aber nicht.

vor 4 Jahre
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Jot Uh

In BaWü soweit ich das damals gelernt habe ist jeder Angelberechtigte, soweit er sich als solcher ausweisen kann, kontrollberechtigt. Wird aber denke ich wie immer Ländersache sein.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Klar dafst du Fragen. Ob du berechtigt bist dies zu verlangen, steht auf einen anderen Blatt.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Du darfst sie kontrollieren auf jeden Fall kannst du jeden an deinem Gewässer fragen! So ist es bei unseren auch so!

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Bei denn meisten ist es so denke ich !

vor 4 Jahre
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Norman_em

Berechtigt ist ne gute Frage. Aber mit sowas würde ich mich an meinen Vorstand wenden , und nicht an ein allgemeines Forum.

vor 4 Jahre
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Frey

Moin, bei mir im Verein ist jedes Mitglied dazu berechtigt, steht so in den Papieren. Denke es wird von Verein zu Verein unterschiedlich sein. Frage doch mal bei deinem Verein nach.

vor 4 Jahre
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Manu1983

Bei mir im Verein ist jeder Berechtigt sich die Papiere zeigen zu lassen auch wenn es jemand den man kennt.

vor 4 Jahre
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Justin Rußmeier

Danke schonmal für die Antworten!

vor 4 Jahre
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Justin Rußmeier

Bei mir in der Gewässer Ordnung steht: "Kontrollen sind von Fischereiaufsehern oder den dazu berechtigten Personen vorzunehmen" Damit hat sich doch schon geklärt das ich es nicht darf, oder?

vor 4 Jahre
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Maddin 1991

Die Fischereiaufseher sind in der Regel staatlich geprüft, andere berechtigte Personen wären meines Erachtens Polizei, bzw Ordnungsamt. Zudem muss sich der Kontrolleur auch immer als einer ausweisen können! So ist es zumindest mein Kenntnisstand! 👌👍🎣

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Ausweisen müssen sie sich auf jeden.

vor 4 Jahre
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Florian75

ja, darf man, wenn der verdacht besteht es ist illegal. gerät einsacken use. darf aber nur der fischereiaufseher.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

klar darf du das ,das wird sogar von Vorstand verlangt

vor 4 Jahre
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Unbekannt

@Exsori. Das ist Bullshit was du da sagst. Es mag sein, das dein Vorstand das Verlangt. Aber Grundsätzlich, darf das nicht jeder. Bei uns zum Beispiel sind nur Kontrollberechtigte Personen dazu in der Lage. Sprich: Fischereirechtsinhaber, Pozilei und Aufsehen. Ich würde auch nur äusserts ungern in einem Verein sein, in dem jeder, jeden in die Pfanne hauen darf. Denn das führt zu Stasi und Gestapoverhältnissen, weil sich dann wieder manche zum Blockwart berufen fühlen und das große Arschloch heraushängen lassen.

vor 4 Jahre
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Matze Von Stachelritter-BB

Kommt drauf an wie bei dir die Regel sind, in Berlin ist nur der Fischereiaufseher und die Polizei berechtigt die Angelpapiere zu Kotrolieren.. In Brandenburg ist der Fischereiaufseher, Polizei und das Ordungsamt dafür zuständig. Ich als Angler darf es nicht und bin keinem andern verpflichtet meine Papiere vorzuzeigen.. Und wie es bei dir ist wird schwer zu sagen sein da man nicht die Fischereiordung kennt.. Da sollte es auch drinnen stehen..

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Frag doch mal an der Kartenausgabestelle

vor 4 Jahre
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Justin Rußmeier

Danke, das werde ich mal machen

vor 4 Jahre
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isar_fischer

Bei uns dürfen nur Fischerberechtigte kontrollieren. Die Polizei müsste eig. auch kontrollieren dürfen, tut sie aber nicht bei uns.

vor 4 Jahre
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