Frage zu Sperrzeit/Spinnköder-Verbot - Sbirolino erlaubt?
Hallo zusammen, in den fischereilichen Bestimmungen eines Gewässers steht folgender Absatz: "Sperrzeiten: In der Raubfischschonzeit vom 15.02 – 30.04 ist das Fischen mit Spinnködern oder Köderfisch/Fischfetzen verboten." Mir ist klar, dass dadurch der Hecht- und Zanderbestand geschützt werden soll und deshalb beim Fischen auf Forellen, Barsch oder Döbel sämtliche Kunstköder (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch) verboten sind. Ist somit aber das Fischen mit Sbirolino und Naturköder (Forellenteig, Made, Wurm, Mais, usw. ) am Einzelhaken erlaubt oder nicht? Für mich ist der Begriff "Spinnköder" nicht ganz eindeutig. Werde mich beim Bewirtschafter auch nochmal melden. Ich danke euch vielmals für Eure Einschätzung.
Um welches Gewässer geht es denn? Dann kann ich dir vielleicht weiter helfen
Geht um den Weiherhausweiher 1 von D'Wörthseefischern.
OK da kenn ich die Bestimmungen tatsächlich nicht 100 % dann am besten wirklich beim Bewirtschafter anfragen
Nachfragen schadet nie, für mich wäre das kein Spinnfischen.
Hab mit dem bewirtschaftenden Verein gesprochen, Sbirolino ist grundsätzlich erlaubt. Es geht tatsächlich um die Kunstköder. Gegen Einzelhaken und Naturköder (aber kein Köderfisch, die sind verboten) am Sbiro spricht nichts.
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