 
    Jigkopf als Blei beim Dropshotten verboten (NRW/Rhein) ?
 
                                                Einen schönen guten Morgen liebe Angelgemeinde. Meine Frage: Ist es verboten beim Dropshot anstelle des Grundbleis einen Jigkopf mit Köder zu verwenden? Wenn ich den normalen Dropshot-Haken auch noch mit Köder dranhabe? Jetzt mal davon abgesehen, ob diese Montage sinnvoll ist. Im Internet habe ich nur konkrete Angaben über andere Bundesländer und Gewässer als NRW und den Rhein gefunden. Im Rheinschein und im Landesfischereigesetz NRW steht nichts über mehrere Anbissstellen an einer Rute. Ich wäre dankbar über eine Aufklärung. Liebe Grüße und Petri. Landesfischereigesetz NRW: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Wenn bei dir nur eine Anbissstelle erlaubt ist, ist diese Variante des Dropshot Rigs verboten. Sollten mehrere Anbissstellen erlaubt sein nicht. Ich kenn mich mit den Regeln an deinem Gewässer allerdings nicht aus
 
                                                Wie legault schon schrieb. Wenn Du 2 Haken hast hast Du einen zuviel dran. Einfach den haken abknipsen und Problem gelöst, ist bezüglich der Hänger wohl auch nur von Vorteil;D
 
                                                Also in S-H ist es so das der Fischereirechtinhaber (z.B. Der Pächter) bestimmt wie viele Anbissstellen erlaubt sind. Er kann es auch fein aufteilen - an Hegenen 4 bei allen anderen Ködern nur eine. Das Land macht das extra nicht weil jedes Gewässer und damit der Bestand an Fischen anders ist. Frag am Besten denjenigen der dir den Erlaubnisschein verkauft hat oder ansässige Fischer. Hoffe geholfen zu haben
welchen Effekt soll das bringen ? Wenn du Jigkopf verwendest mit Gummifisch dann ist es so...aber wieso anstatt Grundblei Jigkopf ?
 
                                                hey Danke für eure antworten! Also die Idee dahinter war, das Blei gegen einen jigkopf mit gummifisch auszutauschen und am dropshothaken weiter oben am vorfach einen tauwurn am haken anzubieten um die anbisschancen zu erhöhen. Ich würde das ganze natürlich nur ausprobieren, wenn es mit dem Fischereigesetz konform geht. Wie gesagt steht im Rheinschein und Fischereigesetz in NRW nichts dazu.
Wie gesagt guck mal was drin steht wegen Anzahl Haken, das sollte aufschlussreich sein
 
                                                Da steht gar nix zu drin. Scheinbar ist dass gar nicht explizit geregelt. Zumindest am Rhein in NRW nicht. Dass soll wohl für jedes Gewässer anders geregelt sein. Bei Vereinsgewässern etc steht dass in den Gewässerordnungen teilweise wohl drin.
 
                                                könntest ja auch mehrere Dropshothaken binden. In SA ist das aber verboten, da mehrere Anbisstellen.
 
                                                Welche Arten des Angelns erlaubt der Rheinschein? Ein gültiger Erlaubnisschein berechtigt den Besitzer dazu, den Fischfang mit folgenden Angelmethoden auszuüben: mit einer Fliegenrute (mit 1 Haken) – oder – einer Spinnrute (unter Verwendung handelüblicher Kunstköder mit einem oder mehreren Zwillings- oder Drillingshaken) -oder- mit zwei sonstigen Handangeln (mit Grund- oder Posenmontagen mit jeweils nur einem Haken) d.h. verboten ist die Verwendung von Vorfächern mit Mehrfachhaken (Paternoster) an Grund- oder Posenangeln, die gleichzeitige Verwendung von mehr als zwei Ruten, die gleichzeitige Ausübung des Spinnfischens und das Auslegen einer Grund- oder Posenangel.
 
                                                Da es bei dir 2 haken wären würde ich sagen ist es verboten
 
                                                Danke altafalta! Den Text aus deinem Beitrag habe ich nicht gesehen. Damit ist meine Frage beantwortet. Es ist verboten, mehr als eine Anbissstelle zu haben. Also muss ich nicht mehr darüber nachdenken. :) Liebe Grüße und Petri
 
                                                Obwohl wenn man den Text ganz genau juristisch auseinander nimmt, nichts davon steht, dass eine Spinnrute nicht mehr als zwei Haken haben darf. Nur Grund- und Posenangeln. Aber gemeint ist es wahrscheinlich schon so. :D
 
                                                kannst ja mal der rheinischen Fischereigenossenschaft schreiben. bin mir da aber ziemlich sicher das es nicht zulässig ist.
Der Text besagt unter Verwendung habdelsüblicher Kunstköder. Daraus werden se wahrscheinlich argumentieren, dass ein handelsübliches Dropshotrig eine Anbissstelle hat und nicht 2
 
                                                Es ist Verboten, steht ja auch im Text. Dir Spimnrute ist erlaubt mit EINEM handelsüblichen Köder. Wenn du 2 Anbisstellen hast, benutzt du schon ZWEI handelsübliche Köder.
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