Jugendfischerei
Darf man mit 13 aber ,,Angelschein" mit einem 14 Jährigen Angler angeln?
nein
@Henry: Kannst du dir deine Frage mal selber Lesen. Ich verstehe jedenfalls nur "Bahnhof". Also was willst du genau Wissen?
@David: Nur mal so, in Niedersachsen, da wohnt der Fragesteller, brauchst du gemäß Fischereigesetz keinen Fischereischein, ich denke das ist mit Angelschein gemeint, um Angeln zu gehen. Der Personalausweis reicht in Niedersachsen zum Angeln aus.
Also wenn der 14 jährige keinen angelschein hat das nich wenn er einen hat dann natürlich zumindestens ist das bei uns so
danke für die Info @firestrom aber braucht man nicht trotzdem eine Aufsichtsperson über 18?
@David das glaube och auch also bei uns ist das der fall
Wenn er unter 14 Jahren ist, braucht die Begleitperson einen Fischereischein. 18 Jahre muss die Begleitperson mit Fischereischein übrigens nicht sein. Zumindest steht das nicht als Vorraussetzung im Fischereigesetz. Und mal was anderen. Das Teil heißt Fischereischein und nicht Angelschein. 😉
Mann weiß ja was ich meine
Aber Frau vielleicht nicht! 😉 Unter Angelschein kann man aber auch die jeweilige Gewässerkarte (Fischereierlaubnisschein) verstehen. Und es ist auch kein Problem einfach Fischereischein zu schreiben. So steht es in jedem Fischereigesetz. Das heißt ja auch nicht Angelgesetz. 😜
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lso in Schleswig-Holstein kann man den mir zwölf machen. Habe ich auch gemacht
Hilft aber jemanden aus Niedersachsen nicht. Dort bekommt man den erst ab 14 Jahren. Die Prüfung kann man aber auch vorher schon ablegen. Und gemäß Fischereigesetz braucht man ja überhaupt keinen Fischereischein in Niedersachsen. Will man im Verein Angeln, braucht man aber einen Sachkundenachweis. Und das ist dann die Prüfung zum Fischereischein, welche man bestanden haben muss.
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