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LucaFisher

Hey Leute , Ich habe mal eine Frage ? Ich habe den Jugendfischereischein heißt ,dass ich könnte einen Angler am Gewässer fragen ob ich sogesehen mit ihm angeln darf (also falls ein Kontrolleur kommt das ich dazu gehöre?) Ich mache bald zum Glück endlich meinen Fischereischein !

vor 4 Jahre
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Unbekannt

ja

vor 4 Jahre
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Unbekannt

(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

vor 4 Jahre
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Godspeed

Ja das abhaken und töten müsste er soweit ich weiß, dann für dich übernehmen.

vor 4 Jahre
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Champcheyenne

Bei fischerreirechtlichen Fragen bitte immer das Bundesland dabei schreiben, sonst gehen die Antworten in die Hose. In NRW darf mit dem Jugendfischereischein und dem Sonderfischereischein nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers gefischt werden. Der Fischereischeininhaber übernimmt dabei die fischereiliche Aufsicht. Das kann natürlich auch ein anderer Angler am Gewässer sein. Das bedarf nur einer freundlichen Frage bei dem Angler.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Mit dem Bundesland hast du Recht! Bei solchen Fragen gehe ich deshalb immer von dem Bundesland.aus, wo der Fragesteller wohnt. Wenn er einen falschen Wohnort angibt, hat er halt selber Pech.

vor 4 Jahre
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LucaFisher

Ich brauche aber dann auch noch eine gewässerkarte oder ? Oder reicht es wenn einer die hat ?

vor 4 Jahre
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Unbekannt

@LucaFisher: Da du hier schreiben kannst, kannst du auch lesen. Zumindest nehme ich das jetzt einmal an. Wenn du also mal in meinem Link reinschaust, wird sich deine Frage erledigt haben. Etwas Eigeninitiative erwarte ich da schon.

vor 4 Jahre
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LucaFisher

Habe das ganz überlesen sry und Dankeschön

vor 4 Jahre
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