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flurfunk

Wichtiges Update für unsere Mitglieder aus Hamburg. Gültig ab sofort! - Während der Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 15. Mai ist Angelfischern die Verwendung von toten Köderfischen sowie von Kunstködern jeglicher Art untersagt. Eine Ausnahme besteht nur für den unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms. - In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern darf während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern gefischt werden. - Das Auswerfen von Kunstködern von Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende Bereiche ist von diesem Verbot eingeschlossen. Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden. - In der Zanderschonzeit wird die Verwendung von Stellnetzen untersagt. Das Verbot gilt für Berufs -und Nebenberufsfischer. Mehr dazu: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)…/…/2017-01-05-bwvi-wirtschaft/

vor 8 Jahre
7
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Unbekannt

Finde ich sehr wichtig und auch Richtig.

vor 8 Jahre
2
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Rk-soft-baits

Finde ich super

vor 8 Jahre
1
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Yannik Krpp

Was genau zählt den zum Strömungsbereich norder und süder Elbe ?

vor 5 Jahre
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Unbekannt

Gut so, wie bei uns, vom 01.01 bis 30.04 ist das Spinnfischen mit Kunstködern verboten, manchmal hart aber gut für den Raubfisch bestand.

vor 5 Jahre
1
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Philipp We1

wenn ich auf der anderen Seite der Elbe stehe also in Niedersachsen darf ich schon ab 1.5 auf Zanderangeln 🤔 dies sollten das mal für alle Gleich regeln...

vor 5 Jahre
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