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cityfisher

Hallo Angelgemeinde,
mein kleiner Bruder (18) war am Wochenende mit 2 Freunden in Potsdam angeln und wurde dann auch relativ schnell vom Ordnungsamt kontrolliert. Er wusste von dem Raubfischangelverbot an der „Alten Fahrt“, hatte aber nicht auf dem Schirm, dass der Bereich davor auf der rechten Seite (Hafenbecken) auch davon abgedeckt ist. Der Knüppel zum Betäuben wurde vom Ordnungsamt ebenfalls bemängelt, Rest war vorhanden.
Ist selbstverständlich sein Fehler, sieht er ein und er hätte sich definitiv besser informieren sollen.

Gültigen Berliner Fischereischein und die Jahreskarte „Havel Potsdam e. V.“ für Alte Fahrt, Neue Fahrt usw. hatte er alles.
Er hat keinerlei Vorstrafen und es war bis dato auch seine erste Kontrolle überhaupt (Angelschein erst letztes Jahr gemacht).
Womit müssen wir nun rechnen? Richtiges Gerichtsverfahren wegen Fischwilderei oder „nur“ Bußgeldverfahren vom Ordnungsamt?
Hat da jemand Erfahrungswerte, was auch die Bußgeldhöhe angeht?

Danke im Voraus und bitte keine Moralapostel, Einsicht ist definitiv da.

vor 2 Wochen
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Superflossi

rechtssichere oder rechtskonforne Beratung wirst du hier kaum bekommen können. Abwarten was kommt und dann reagieren.

vor 2 Wochen
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BlackSheep

Ich kenne mich in Potsdam nicht so aus aber rein vom Gefühl her wird es ein kleines Bußgeld geben. Gerichtsverfahren glaub ich eher nicht. Da gibt es viel schlimmere Vergehen wie vorsätzliches Schwarzangeln etc. Schreib mir gerne mal. Mich würde echt interessieren, was da raus kommt.

vor 2 Wochen
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Binni

Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Wenn da was kommen sollte, kann ich mir das gerne mal für euch anschauen. Für Angelkollegen mache ich die Erstberatung zumindest auf jeden Fall kostenlos. Gerne dann einfach PN oder Rechtsanwalt Binni googeln.
Soweit ich es jetzt -ohne genaueres zu kennen- einschätzen kann, handelt es sich nur um einen Verstoß gegen die Erlaubnisbestimmungen.

vor 2 Wochen
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cityfisher

Mega, danke dir! Melde mich auf jeden Fall, wenn was kam. Aber wie du sagst, gehe ich mittlerweile von einem Bußgeld aus, da ja nur gegen die Sonderregelung verstoßen wurde, weil Angelkarten und -Schein vorhanden waren und somit Fischwilderei eigentlich nicht in Frage kommt…

vor 2 Wochen
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