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  • Profilbild CedricPapst

    Hallöchen,
    verzeiht wenn dieses Thema schonmal erörtert wurde... Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

    Ich bin im Besitz eines Brandenburgischen Fischereischeines (Raub) und wollte mich informieren inwiefern ich in anderen Bundesländern wie Mecklenburg Vorpommern oder Sachsen angeln darf.
    Ich habe auch in den jeweiligen Verfassungen des Landesrechts nichts weiter gefunden.
    Kann mir jemand die Rechtslage erleutern?

    Mfg.

    14.08.20 13:34 1
  • Profilbild Benny_oh

    Moin, Dein Fischereischein sollte in allen Bundesländern anerkannt werden, nur eine Fischereiabgabe kann in einigen Bundesländern noch anfallen

    14.08.20 13:45 0
  • Unbekannt

    Was ist denn ein Brandenburger Fischereischein? Es gibt ja nur Fischereischein und fertig. Der Raubschein ist bei euch das was in allen anderen Bundesländern der ganz normale Fischereischein ist. Du bist in Besitz eines Bundesfischereischein. Da steht nur Brandenburg drauf weil du den da gemacht hast. Belehrt mich gerne eines Besseren aber das wäre ja verrückt

    14.08.20 13:46 0
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  • Profilbild Esplendida

    Wenn ich mich recht erinnere hieß es im Unterricht zum Fischereischein, dass er bundesweit gilt, dass man aber wenn man in ein anderes Bundesland zieht ihn spätestens nach zwei Jahren ummelden muss. ( das gilt jedenfalls für Baden Württemberg wo ich ihn gemacht habe). Es geht nicht im den Nachweis der Sachkenntnis die du ja hast sondern um die jährliche Fischereiabgabe die dem jeweiligen Land zugute kommt.
    Wenn du nur zeitweise in einem anderen Land angelst, deinen Wohnsitz aber beibehältst, gilt dein Schein selbstverständlich bundesweit.

    14.08.20 13:49 0
  • Profilbild CedricPapst

    Vielen Dank Leute,
    ich habe viel Verschiedenes dazu gehört, aber dies waren endlich mal eindeutige Antworten.
    Mfg.

    14.08.20 13:51 1
  • Unbekannt

    Lass dich nicht verwirren. Fischereiabgabe hat nichts mit dem Fischereischein zu tun. Die Abgabe wird aber auf dem Fischereischein vermerkt und macht ihn gültig. Die wird oft nicht anerkannt aber das sagt man dir beim Kauf der Gastkarte. Falls deine Abgabe nicht anerkannt wird woanders sind das meist so 12€. Ich bin im Moment bei euch oben und die waren alle total verwirrt weil ich mich beim LAVB informiert habe und meine Fischereiabgabe aus Baden Württemberg anerkannt wird bei euch. Der Fischer war verwirrt. Wörter wurden vertauscht aber es lag auf der Hand dass ich einen Fischereischein mit Fischereiabgabe habe und so verkaufte man mir eine Gastkarte und alles war paletti.

    Bei dem ganzen Kram blickt ja kein Mensch mehr durch... Auf die korrekte Verwendung der Wörter achten und auch mal drauf beharren hilft aber

    14.08.20 14:08 2
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  • Unbekannt

    Mit deinem Fischereischein darfst du in Mecklenburg Vorpommern/Sachsen Angeln.

    Auszug aus dem Fischereigesetz von Mecklenburg Vorpommern:
    "(8) Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen dem Fischereischein nach diesem Gesetz gleich, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat."

    Und hier mal ein Auszug aus dem Fischereigesetz von Sachsen:
    "Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen, diesen bei sich führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzeigen. Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeins der Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig."

    In den Verfassungen steht das auch nicht, sondern IMMER in den jeweiligen Fischereigesetzen. Solltest du weitere rechtliche Fragen haben, findest du die Antworten dort in der Regel auch.

    14.08.20 17:55 0
  • Profilbild CedricPapst

    Ah das ist gut zu wissen. Vielen Dank!

    14.08.20 18:14 0
  • Unbekannt

    Papier ist Papier Rest nur Frage des Portmanei 😎 in Deutschland! bezogen auf Zusatz Karten Erlaubnis Bestimmungen etc.

    14.08.20 23:59 0
  • Profilbild Matthias79

    Wenn wir hier von dem "richtigen" Fischereischein sprechen, also der, für den du auch eine Prüfung ablegen musst und keinen Touristenfischereischein meinst, kannst du damit in ganz DE Angeln. Hinzu kommt noch die Fischereiabgabe und die Angelberechtigung.
    Auch wenn du in BB bereits die Abgabe gezahlt hast, wird dies in einigen Bundesländern nicht anerkannt und du darfst nochmal zahlen.

    Ziehst du irgendwann mal in ein anderes BL um, musst du dir dort einen neuen Fischereischein ausstellen lassen, das klappt meist problemlos, wenn dein alter Schein bzw. die dafür abgelegte Prüfung dort anerkannt wird.

    15.08.20 11:11 2
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