Privater Weiher in Bayern
Beiträge
-
Oliver12
Hey, an welche Regeln muss ich mich in meinem eigenen See halten?Darf ich Untermaßige mitnehmen?Oder darf ich mit mehr als 2 Ruten Fischen?Hat mir einer erzählt aber kann das nicht so wirklich glauben. Danke für Antworten auf meine Frage
1 -
Unbekannt
An einem privaten Weiher gelten das Fischereigesetz und die Fischereiverordnung von deinem Bundesland. Alle Regeln die in irgendeiner Gewässerordnung stehen, halt nicht. Also einfach selber mal nachlesen.
3 -
Esox Hunter 100
Wie Firestorm schreibt ist in erster Linie das Bayerische Landesfischerei Gesetz für dich maßgeblich.
1
Sollten sich aus irgendeinem Grund Besonderheiten an deinem Gewässer ergeben , die abweichend von diesem sind musst du das genehmigen lassen.
Zum Beispiel keine Schonzeit oder Schonmaß für bestimmte Arten usw...
Aber drei Angeln sind in ganz Bayern nicht erlaubt auch nicht an Privat Gewässern. -
Werbung
-
Oliver12
Sorry nochmal, aber gibts da Grenzen?
0 -
Oliver12
Quellen mein ich. Weil die behaupten das immernoch
0 -
Esox Hunter 100
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
0 -
Werbung
-
Esox Hunter 100
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
0 -
Esox Hunter 100
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
0 -
Esox Hunter 100
1 link ist die Verordnung der Schonmaße und Schonzeit
0
2 Link ist das ganze Fischereigesetz
3 Link ist die Verordnung zu den erlaubten Angelgeräten (Max. 2 Handhangeln) -
Esox Hunter 100
Aber das hättest du ganz einfach auch selbst raus finden können
3 -
Oliver12
Das mit den Handangeln hab ich auch gesehen, dass da nichts steht wo sondern es ist verboten
0 -
Oliver12
Deswegen hab ich auch den anderen Thread eröffnet, dass ich mich nicht auf solche Aussagen verlassen muss
0 -
Esox Hunter 100
Was meinst du mit "steht wo sondern es ist verboten " ?
2
und auf Welche Aussagen verlassen?
Sorry aber ich weiß nicht genau was du meinst -
Unbekannt
Was willst du denn Wissen?
1
Noch mal, in einem privaten See gelten die gleichen Gesetze und Verordnungen wie in einem nicht privaten See. In meinem eigenen Wald kann ich auch nicht machen was ich will, wenn ich dort auf die Jagd gehen. Da gelten auch die Jagdgesetze wie in einem Wald der mir nicht gehört. -
Godspeed
nicht ganz, da man an seinem eigenen Gewässer automatisch das uneingeschränke Fischereirecht hat, darf man theoretisch auch mit Netzen und Reusen im eigenen Weiher Fischen und für künstlich angelegte und ablassbare Gewässer gilt kein Hegeziel / Hegepflicht, also liegen Schonzeiten/ Maße ganz in deinem Ermessen.
2 -
Godspeed
Und wo kein Kläger da kein Richter.
0
Wer soll dich den an deinem eigenen Grundstück anzeigen?
Ich habe bei mir am Weiher auch schon mit mehr als 2 Ruten gefischt und es ist noch nichts passiert, natürlich habe darauf geachtet, dass ich mich mit der Anzahl der Ruten nicht übernehme. -
Unbekannt
@Goodspeed: Da muss man aber aufpassen. Das (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)schereirecht hat man nicht gleich, wenn mir ein Gewässer gehört. Wir haben z.B. so ein Gewässer am Ort. Der Besitzer kann dort nicht einfach machen was er will, nur weil im das Gewässer gehört und er dort vielleicht Fische einsetzt. Auch darf er z.B. keine Angelkarten verkaufen. Für viele Dinge braucht man nämlich z.B. den "Fischereischein" für Fischer. Also da würde ich mich vorher mal.ganz ganz Schlau machen. Ansonsten greift das Fischereigesetz auch an einem privaten See, wenn darin nichts anderes steht. Dieses Gesetz bezieht sich ja nicht auf "nicht" private Seen/Gewässer, sondern auf das Fischen im Allgemeinen.
0 -
Godspeed
einen gültigen Fischereischein braucht man auf jeden Fall und es auch darauf an, ob es ein künstlich angelegtes Gewässer ist oder nicht, wie ich es schon umschrieben habe.
0 -
Oliver12
Die behaupten halt immernoch, dass ich mit 7 Angeln angeln darf, obwohl im gesetzt steht es ist Verboten und nicht wo. Hab auch gesagt, dass ich ja nicht einfach jemand auf meinem Grundstück töten darf
0 -
Godspeed
Auf deinem Grundstück unterliegst du immernoch dem Gesetz, hast zwar Sonderrechte ( du darfst jemandem deines Grundstücks verweisen) und auf dem Weiher bezogen, darfst du Fische aller Größe und zu jeder Zeit entnehmen ( solange die Hegepflicht aufgehoben ist) musst diese dennoch waidgerecht behandelt und darst trotzdem keinen lebenden Köfi verwenden z.b
0
Und alleine sind 7 angeln etwas zu viel, da man auch gewährleisten muss, dass keine Angel vernachlässigt wird.