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Michel93

Moin in die Runde da bei mir vor der Haustür, ca 700m, ein etwas größerer Bach fließt, möchte ich diesen gerne auch Mal beangeln. Ich habe schon soweit heraus gefunden, das es sich, bei dem Gewässer Abschnitt, um die Grenzen zwischen meiner und der Nachbar Kommune handelt. Nun zu meiner Frage, langt es wenn ich mir die Erlaubnis meines Bürgermeisters Einhole oder muss ich das ganze beim Land beantragen? oder kann es auch sein, das ich nur einen gültigen Angelschein und keine Erlaubnis brauche. danke schon Mal im voraus

vor 7 Jahre
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Kalif

Das ist mal eine sehr gute Frage! Ich glaube das zuständige Amt für Fischerei ist in S-H das LLuR Flintbek. Die würde ich anrufen, die müssten das ja eigentlich wissen und rechtsverbindlich Auskunft geben! Kannst ja mal berichten!

vor 7 Jahre
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Michel93

danke schon Mal für die Antwort werde es später dort Mal probieren

vor 7 Jahre
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Kai Zyzze

kam dabei was raus?

vor 2 Jahre
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