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Oliver12

Ich wollte mal fragen, wie sich die Gesetze nennen wo etwas übers Angel drinsteht. Fischereifesetz, Fischereiverordnung, Satzung. Wo noch?

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Gewässerordnung. Was willst du denn genau Wissen, wenn du "übers Angeln" meinst?

vor 3 Jahre
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Oliver12

Nichts genaues, nur so allgemeines. Von wem ist die Gewässerordnung?Verein?

vor 3 Jahre
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Thpikehunter_FANGFABRIK

Landes Fischereigesetz Für Niedersachsen kannst Du es Dir direkt Online durchlesen: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) Übergeordnet sind die Tierschutzgesetze

vor 3 Jahre
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Thpikehunter_FANGFABRIK

Der Verein als Pächter entscheidet über höhere Mindestmaße, erlaubte Angelmethoden,… Alles muss Fischerei- und Tierschutzkonform sein oder strenger.

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Im Prinzip hast du alles genannt, wenn wir vom Angeln reden. Das Tierschutzgesetz steht generell über allem, wenn wir mit Tieren zu tun haben. Auch wenn ich einen Hund oder Katze habe. Die Gewässerordnung legt der Fischereiberechtigte fest. Also ein Verband, Verein, Fischer oder ein privater Besitzer eines Gewässers y wenn der Fischereiberechtigt ist. Und alles immer im Einklang mit den jeweiligen hier genannten Gesetzen/Verordnung. Auf begründeten Antrag bei den zuständigen Stellen kann er auch lockern, wenn das genehmigt wird.

vor 3 Jahre
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Oliver12

Danke

vor 3 Jahre
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Oliver12

Torben wieso sollte ich mit das von Niedersachsen durchlesen?

vor 3 Jahre
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Unbekannt

War bestimmt nur ein Beispiel. Du musst in deinem Bundesland/ Gewässer schauen.

vor 3 Jahre
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Oliver12

Fischereigesetz hab ich schon gelesen, ist aber fürs praktische angeln nicht so relevant

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Deshalb ja meine Frage was du damit meinst. In den Gesetzen und Verordnungen findest du nur das Rechtliche. Meinst du das "praktische Angeln" gibt es Bücher oder auch YouTube. Da wird genug erklärt. Du musst dir nur die richtigen Videos dazu anschauen.

vor 3 Jahre
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AJ69

hast du eigentlich den Fischerei-Schein gemacht?

vor 3 Jahre
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Oliver12

Ja

vor 3 Jahre
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Oliver12

Und mit praktisch mein ich, dass es nicht wichtig ist, in wie fern der Vorstand belangt werden kann. Sondern wie groß ein Setzkescher sein darf, wie viele Ruten etc

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Das steht wenn dann in den genannten Gesetzen/Verordnungen.

vor 3 Jahre
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Vallstedt

Geilo, wenn du den Schein gemacht hast, solltest du solche Fragen nicht stellen.....

vor 3 Jahre
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Oliver12

Mir hat niemand was über Setzkescher erzählt, mir wurde auch ein Karpfensack verkauft. Deswegen würde ich mich gerne belesen

vor 3 Jahre
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Vallstedt

Das hängt ggf auch von der Gewässerordnung ab und wird deshalb nicht im Rahmen des Fischereischeins beigebracht. Beim Fischereischein solltest du aber zumindest gelernt haben, wo man diese Vorschriften findet und das man sich VOR dem Angeln an einem Gewässer darüber zu informieren hat.

vor 3 Jahre
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Oliver12

Deswegen mach ich das jetzt

vor 3 Jahre
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Unbekannt

@Vallstedt: 1. Fragt er ja vorher, 2. Hat er auch selber schon eine Menge aufgezählt. Also wo ist jetzt das Problem? Er will sich vorher nur noch mal absichern und fragt deshalb nach den Quellen. Andere Fragen hier nicht nach den Quellen, sondern wollen gleich die Antwort auf dem Silbertablett haben. GeileAvo macht doch alles richtig.

vor 3 Jahre
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