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Kai Lange

Hallo Leute, wie es die Überschrift schon sagt geht es um das Angeln mit Leuten ohne jegliche Angelberechtigung. Versteht mich nicht falsch, ich selbst habe Unterlagen und zahle meine Beiträge etc., meine eigene Meinung dazu ist er sollte so nicht angeln .... Wie schaut es hier rechtlich aus? Angenommen wir gehen zusammen angeln, würde ich für Ihn haften oder ist er selbst verantwortlich? Es bezieht sich auf Mecklenburg-Vorpommern ... Bitte keine Grundsatzdiskusion draus machen, wir sind Sandkastenfreunde, und Fischwilderei o.ä. in den Raum stellen. Besten Dank bereits jetzt :) Kai

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Er ist alleine dafür verantwortlich! Ich würde ihn vorher noch einmal darauf hinweisen und dann ist gut. Ab besten wäre es aber, wenn du einfach nicht mit ihm losziehen würdest, weil du es ja nicht, wenn auch indirekt, unterstützen willst.

vor 7 Jahre
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Reimar Meßner

also haften tut jeder jeder für sich selber. Papiere muss er aber in Mecklenburg-Vorpommern haben, dass man eine andere Person mitnehmen darf ist nur ein Märchen. Rein rechtlich wird das Angeln ohne Fischereischein unter Fischwilderei geführt, auch wenn es sich um ein Vereinsgewässer oder Fischpuff handelt.

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Übrigens gibt es ja in Mecklenburg-Vorpommern den Touristen Angelschein. Wie blöd muss denn dein Kumpel sein, wenn er eine Anzeige und mindestens 1000 Euro Strafe riskiert, weil er sich diesen Schein nicht holen will! Sorry, aber der spielt heute bestimmt auch noch im Sandkasten.😉

vor 7 Jahre
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Palino

Gerade in Meck pomm ist es ja ein leichtes sich eine Angelberechtigung ohne Fiscuereischein zu organisieren. Grundsätzlich ist er selbst verantwortlich. Für den Notfall solltet ihr aber nur so viel Angeln mit euch führen, wie du alleine angeln dürftest. Uns wurde gelehrt, dass man ohne Schein kein fangfertiges Gerät (Angel einsatzbereit mit Haken) in Wassernähe mit sich führen oder halten darf.

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Er haftet für sich selbst. Er sollte sich das zweimal überlegen. Kann mir schon vorstellen wie verlockend das ist wenn man keinen Schein hat bzw dabei ist oder erst den Kurs belegen muss. Aber die Strafe dafür würde ich persönlich nicht in Kauf nehmen. Fischwilderei ist heftig. Aber an deiner Stelle würde ich mich nicht verrückt machen. Wenn er mit geht geht er halt mit da kannste nichts für.

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 7 Jahre
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Kai Lange

Alles klar Leute, vielen Dank für die schnellen Antworten. Jetzt bin ich etwas schlauer ;) Werde ihm das trotzdem nochmal versuchen näher zu bringen mit der Prüfung und dann mal schauen ob und was er draus macht. Wie gesagt vielen Dank!

vor 7 Jahre
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Palino

Ich könnte gar nicht am Wasser entspannen wenn ständig Angst haben müsste erwischt zu werden 😁

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Eben 😅😅👍💪

vor 7 Jahre
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Butzy79

er sollte sich erkundigen ob das friedfischen auch ohne Prüfung möglich ist und sich dann an ein verein wenden oder sich eine tageskarte kaufen ohne angelschein kann es sehr teuer werden

vor 7 Jahre
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L.M

wenn du die Prüfung gemacht hast müsstest du nicht fragen

vor 7 Jahre
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Kai Lange

Sagt der Junge der sich nicht an die Schonzeit beim angeln hält L.M. .... entschuldige bitte meine Unwissenheit ... und jetzt ist gut.

vor 7 Jahre
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L.M

Das waren Gänge vom letzten Jahr🤦‍♂️😂

vor 7 Jahre
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L.M

fänge*

vor 7 Jahre
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Butzy79

nicht einhalten der schonzeit kann auch teuer werden

vor 7 Jahre
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Kai Lange

Wie gesagt Thema ist doch jetzt beantwortet ;) Lass gut sein, schönen Tag uns Allen.

vor 7 Jahre
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Uwe Uwe Sieber

Verantwortlich ist er wenn er. volljährig ist auf jeden Fall für sich selbst. Dazu kommt noch das er normalerweise auch kein Uferbetretungsrecht hat. Gilt auch für FamilienAngehörige lt. Oberer Wasserbehörde. So ist es bei uns in NRW.Er sollte sich schon auf den Hintern setzen und seine Prüfung ablegen.Kumpel hin oder her. Wäre den anderen gegenüber ziemlich unfähr.LG Uwe und ein dickes Petri in Meck.- Pom.

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Nein, es haftet nicht jeder nur für sich allein. Entsprechend der Rechtsprechung, die zum Straftatbestand der Fischwilderei entwickelt worden ist, begeht auch derjenige Fischwilderei, der einen zum Angeln nicht berechtigten mitnimmt und dieser unberechtigte in Gegenwart des Berechtigten Anglers angelt. Quelle: Fischer, Strafgesetzbuch, Kommentar zum Paragrafen 293 StGB, Verlag C. H. Beck

vor 7 Jahre
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Unbekannt

@Fischereiaufseher: Danke für die Info!!!

vor 7 Jahre
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