Regelungen für das Raubfischangeln in Brandenburg
Hallo liebe Angelfreunde, ich habe eine kurze Frage zu den Regelungen für das Raubfischangeln in Brandenburg. In Sachsen gibt es ja bekanntlich ein allgemeines Angelverbot auf Raubfische vom 01.02. bis 31.03. Mich würde interessieren, ob es in Brandenburg eine ähnliche allgemeine Regelung gibt oder ob hier nur die jeweiligen Schonzeiten der einzelnen Fischarten (z. B. Hecht, Zander, Barsch) gelten?
Eigene Schonzeiten für Hecht und Zander.
Sollte in der gewässerordnung niedergeschrieben sein
und Obacht, im Spreewald bzw dessen fließgewässern gelten andere schonzeiten
Und Obacht, Schonzeit in Sachsen geht bis 31.4.
Ach ja Stimmt das steht im Angelatlas von 01.02 bis 30.04
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