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lenny lege

Guten Morgen ich möchte mit meiner Schwester die den Jugendfischereischein hat an der pleiße angeln gehen ich habe die dav Karte braucht sie auch eine oder wie ist das weil mir gesagt wurde es reicht wenn ich die habe das gildwt für beide weil ich bin ja aufsichtsperson

vor 3 Jahre
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Jaggob

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Hallo, diese Aussage ist falsch. 1. Bist du für deine Schwester keine Aufsichtsperson, da du noch nicht volljährig bist. Somit darf sie überhaupt nicht Angeln, wenn nur du dabei bist. Der Jugendfischereischein erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines VOLLJÄHRIGEN Fischereischeininhabers. Also muss der 18 Jahre sein. 2. Braucht deine Schwester eine eigene Gewässerkarte, ab dem Alter von 10 Jahren. Bis zu einem Alter von 9 Jahren dürfte sie bei einem ERWACHSENEN Fischereischeininhaber mit 🎣. 1. Sollte aber auch bekannt sein, wenn man im Besitz des Jugendfischereischeines ist. Den gibt es ja nicht beim Bäcker und so etwas wird auch bei der Ausgabe erklärt bzw. darauf hingewiesen. Quelle: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Zur Ergänzung. Da du aus Thüringen kommst, ist das hier natürlich die Regelung für Thüringen. Aber das sieht man ja auch im Link.

vor 3 Jahre
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Fischoholik

Also den Jugendfischereischein gibt es zwar nicht beim Bäcker, aber anglerisches Wissen ist dafür trotzdem nicht notwendig - bei uns gibt es den im Rathaus und Hinweise bei der Ausgabe gibt es ebenfalls nicht

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Ok, dann gab es keine Informationen Schlimm genug in meinen Augen. Teotzdem ist Rechtswissen dafür notwendig. Ich muss ja zumindest Wissen, was ich damit darf und was nicht Und bei einer Kontrolle kann es schnell Ärger geben. Für den praktischen Teil ist dann die Begleitperson (mindestens 18 Jahre) mit Fischereischein zuständig.

vor 3 Jahre
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