Wathose erlaubt
Ich frage mich, ob ich eigentlich alle Gewässer mit Wathose beangeln darf, sofern - ich einen Erlaubsnischein habe - und dort nicht ausdrücklich das Watangeln verboten ist. Teilweise steht ja dort, dass Bootsangeln verboten ist. Das bedeutet nicht, dass man nur und ausschließlich vom Ufer angeln darf, oder? Anders: Nur wenn vom Ufer formuliert ist, dann ist Wathose verboten. Könnt Auge mich bitte mal aufklären!
Also normal sollte es kein Problem sein mit Wathose kannst du eigentlich in jedes Gewässer Stiefeln wenn du willst. Außer es steht in der Tageskarte, dass es verboten is.
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Also Watangeln ist ja auch vom Ufer aus. Als Ergänzung noch zu deinen Ausschlüssen. -Fernhalten von Schutzzonen . An vielen Gewässern ist generell der Schilfgürtel eine Schutzzone. Bei den Gewässern die Ich kenne isses erlaubt auch wenn Bootsangeln verboten ist. Probleme kanns halt nur geben wenn man im vollbesetzten Badestrand watet oder andere behindert. Grüße Fly
Es gibt auch etliche Trinkwassertalsperren wo das Watangeln verboten ist . Steht aber alles im gewässerverzeichnis beschrieben
@Wotan Ja. Er fragt aber explizit danach wos nicht drinsteht. Wenns Verboten ist isses ja klar. Ich wurde auch schon mal angemault deswegen. Einem hats wohl nicht gepasst. Erlaubt wars aber trotzdem.
was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. und wie fly schon sagt, Boot hat mit waten nichts zu tun. sind völlig verschiedene Dinge.
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