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Lennox_Carp

Mahlzeit Ich habe vor kurzem ein Schnapper Gemacht Ein Kumpel hat mir billig sein futterboot verkauft Aber ich finde nun nix Beim Lavb Zum anfüttern mit dem futterboot weil manche sagen ich darf anfüttern und manche sagen ich Darf nicht anfüttern was stimmt nun Oder heißt es dann einfach das ich nich 4 Kilo boillies in See hauen soll

vor 1 Stunde
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Bloomsmith

LAVB, genau mit deiner Überschrift gegoogelt:

vor 3 Stunden
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Carsten Jung

Das wird eigentlich beim Verein in den Verordnungen angegeben ob du ein Futterboot benutzen darfst. Je nach Verein darfst du es auch nur benutzen um deine Rute raus zu fahren. Würde immer beim Verein nachfragen. Auf Flüssen sind die generell verboten.

vor 2 Stunden
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Carpytän

das füttern von wildtieren ist erstmal grundsätzlich verboten, bedeutet, du darfst rein rechtlich keinen futterplatz anlegen.

das füttern kleiner Mengen, während der angelfischerei ist erlaubt , wobei "kleine Menge " selten klar definiert ist, in Brandenburg ist nach Punkt 3.3 der gwo die Menge auf maximal 2 kg pro angeltag begrenzt.

Nach 4.6.1 der gewässerordnung ist das benutzen von wasserfahrzeugen grundsätzlich erlaubt , wenn für das betreffende gewässer keine andere Regelung verfasst wurde.

zusammenfassend heißt das, überall wo die bootsangelei erlaubt ist, darfst du mit deinem futterboot anfüttern, aber nur, wenn du dann auch angelst

vor 2 Stunden
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Bloomsmith

Es gibt kein pauschales, bundesweites Verbot von Futterbooten auf Flüssen.

vor 2 Stunden
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Bloomsmith

@Carpy der LAVB schreibt da was anderes (s.o.)

vor 2 Stunden
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Carpytän

na den letzten Satz hab ich tatsächlich übersehen, danke für den Hinweis

vor 2 Stunden
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Carpytän

@lennox, ersetze bitte "anfüttern" durch ablegen in meiner Ausführung, füttern mit Boot ist verboten, das ausbringen der montagen sollte von dem verbot nicht betroffen sein

vor 2 Stunden
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Carsten Jung

Ein pauschales Bundesverbot gibt es zwar nicht. In der Praxis sind Futterboote auf Flüssen aber bei den meisten Vereinen und Verbänden über die jeweilige Gewässerordnung untersagt oder stark eingeschränkt. Deshalb hilft der Hinweis auf das fehlende Bundesverbot allein wenig, entscheidend ist, was der jeweilige Gewässerbewirtschafter erlaubt. 🤷🏽
Ich kenne keinen Verein der das auf seinem Fluss zulässt, aber kannst mir ja Infos geben welcher verein das erlaubt.

vor 2 Stunden
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