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  • Profilbild Earthy

    Moin. da ich meine Küche neu gemacht habe und zwischendurch der Gefrierschrank nicht abgeschlossen war wurden denke ich mal meine dort drin liegenden aale link ich sie nicht weg schmeissen möchte Frage ich mich ob man die jetzt stückeln kann um als hechtköder zu nehmen. hat einer von euch Erfahrung damit also aal als köder zu nehmen?

    10.09.18 10:14 0
  • Profilbild Steff KC

    funktioniert auf jeden Fall

    10.09.18 10:20 0
  • Profilbild Marcules

    Top auf Zander

    10.09.18 10:29 1
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  • Profilbild altafalta

    soweit ich weiß ist es zumindest in NRW verboten edelfische als Köder zu verwenden. Wie das bei euch aussieht kp.

    10.09.18 10:41 3
  • Profilbild Zanderhausen

    Kann nur sagen top Wels Köder aber siehe altafalta in nrw leider verboten :o

    10.09.18 13:20 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    10.09.18 13:38 0
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  • Unbekannt

    Auch hier hilft Mister Google:

    BiFischO ND (Da du aus Niedersachsen kommst, möchtest du auch bestimmt dort Angeln! 😉

    Paragraph 5 Absatz (3):" Es ist verboten, Fische oder Krebse der in Paragraph 2 Absatz 1 oder Paragraph 3 Absatz 1 (hier steht der Aal ganz oben) aufgeführten Arten als Köder zu nehmen!

    link

    Da es eine Landesverordnung ist, kann sich kein Verein darüber hinwegsetzen. Besser geht immer, aber Gesetze/Verordnungen aushebeln nicht!!!

    10.09.18 14:00 1
  • Profilbild Leon Wil

    Ich habe mal viele kleine Zander auf Wobbler gefangen. Als der Vorstand dazu kam und staunte meinten sie, ich solle doch einen kleinen zander lebendig dran machen, damit fängste die link nicht gemacht aber wenn keiner hinguckt, mach einfach. Wirst du wahrscheinlich eh🙈

    10.09.18 15:52 0
  • Unbekannt

    Und wenn dann eine Kontrolle kommt, gibt es eine Strafe! Tolle Idee!

    Earthy: Ich weiß ja nicht wieviele Aale jetzt angetaut sind. Aber ein paar wirst du ja noch essen können. Und wenn du es nicht alleine schaffst, rufst du alle deine Angel Freunde zum gemeinsamen Aal zubereiten (braten, räuchern usw.) zusammen und hinterher gibt es eine ordentliche Verkostung. 😉

    10.09.18 16:07 3
  • Profilbild Earthy

    nee ich werde das nich link das Gesetz da greift dann halte ich mich auch dran!möchte noch was von mein hobby haben und nicht wegen sowas meine Papiere verlieren!!also dave danke dir für die info 👍

    10.09.18 21:13 4
  • Unbekannt

    @ Earthy: Kein Problem! Normalerweise findest du alle Antworten immer in den gleichen Gesetzen/Bestimmungen.
    Landesfischereigesetz, Landesfischereiverordnung und Gewässerordnung.😉

    @Leon Wil: Als Vorstandsmitglied finde ist es echt erschreckend, dass dich dein Vorstand zu einer Straftat auffordert!
    1. Darfst du ja Zander nicht als Köder nehmen.
    2. Hat der Zander ein Schonmaß und ist somit eh unverzüglich und schonend frei zu lassen. Und
    3. und auch am schlimmsten, ist es in Deutschland streng verboten (Tierschutzgesetz) mit lebenden Köderfisch zu Angeln. Der "Spaß" alleine hätte dir wahrscheinlich mindestens 10.000 Euro!!! an Strafe gekostet, weil du Tierquälerei begangen hättest. Und es wäre auch mal wieder ein gefundenes Fressen für die PETA und gegen die "bösen" Angler gewesen.😢

    Hier in Brandenburg hätte ich dich aufgefordert sofort den Angelplatz zu wechseln, da das bewusste oder auch unbewusste Angeln auf untermaßige Fische verboten ist. Wenn ich feststelle, dass ich vermehrt untermaßige Fische an der Angelstellen fange, muss ich diese wechseln!!!

    11.09.18 04:44 0
  • Profilbild Earthy

    ich denke mal das es wirklich wichtig ist sich an die gesetze zu halten denn ansonsten brauch sich wirklich keiner wundern wenn es auch von der PETA heisst die bösen angler. für sowas finde ich grade auch diese app wichtig,also wenn man sich unsicher ist mit solchen link dafür dankbar wenn dann solche leute wie dave hier sind die mir dann sagen wie es richtig link merkt man immer wieder auch mal für die jüngeren,wir alten wissen auch nicht alles und brauchen mal hilfe!so dann nochmal vielen dank für eure Antworten!

    11.09.18 06:23 2
  • Profilbild DenTko

    Das angeln auf lebenden koderfisch ist in Niedersachsen nur unter gewissen Bedingungen verboten. Laut gesetzt darf man in nds bei unebenen Gewässer Grund, verschlammten Grund und bei heftigen pflanzenbewuchs mit lebenden koderfisch angeln.

    11.09.18 07:13 0
  • Profilbild DenTko

    link da steht es schwarz auf weiss

    11.09.18 07:15 0
  • Profilbild Earthy

    nee bei uns ist lebendköder link auch bei uns in der linkürlich wird es genug aufseher geben due da mal ein auge zudrücken,aber wenn das Ordnungsamt mal da steht haste ganz andere Probleme. darum sage ich auch man brauch es erst garnicht drauf ankommen lassen,es ist ein hobby was viele von uns einfach lieben und wirklich als ausgleich brauchen .soll man das sich durch so ein scheiss kaputt machen,ich denke mal nicht!

    11.09.18 07:30 1
  • Profilbild DenTko

    Was der Verein regelt ist seine Sache. Daran muss man sich auch halten wenn man da drin ist, aber laut dem Land Niedersachsen ist es unter gewissen Bedingungen erlaubt. Komischerweise auch nur in nds

    11.09.18 07:35 0
  • Profilbild Earthy

    ist echt komisch soviel ich wusste soll es hier verboten link da scheiden sich immer die geister ,da es für die meisten gewässer flüsse hier eh ein verein gibt der die Karten raus gibt und die eh ihre eigenen gewässerordnung haben wo es eh immer drin steht das dass angeln mit lebendköder verboten ist das dass gesetz da eh nicht greift da der verein ja wie gesagt es dann vorgibt.

    11.09.18 07:43 0
  • Unbekannt

    Ich finde diese Regel sehr fragwürdig! Wer beurteilt denn die Ausnahmen? Für den einen ist z.B. stark verkrautet vielleicht 3 Pflanzen und für den anderen 1000000 Pflanzen.

    Und noch einmal: Es ist verboten mit lebenden Köderfisch zu Angeln!!! Und da kann sich auch kein Verein drüber hinwegsetzen! Er gibt aber halt drei Ausnahmegründe im Gesetz und dieses Ausnahmen machen es dann möglich! Diese Ausnahmen kommen aber nicht von irgend einem Verein, sondern vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft und werden mit in die internen Satzungen aufgenommen. Kein Verein kann manchen was er möchte weil er Lust dazu hat!😉

    11.09.18 13:20 0
  • Unbekannt

    Und wenn ich mir das Blatt mit der Ausnahme anschaue, steht ganz oben und extra hervorgehoben:
    "Die Verwendung lebender Köderfische ist in der NWA e. V. verboten!!!"
    Somit schließt der NWA e.V. diese Ausnahmeregelung aus!!!

    11.09.18 13:24 0
  • Profilbild Borgatz

    Das Problem ab der niedersächsischen Sonderregelung zum lebenden Köderfisch in Ausnahmefällen ist, dass es fast keine Grwässer gibt, wo diese Regelung greifen würde. Daher hat die NWA zb deb LK komplett verboten

    11.09.18 14:23 0
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