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  • Profilbild Der Buhnenfischer

    Da ich immer wieder auf Angler treffe die behaupten nichts gewusst zu haben bzw. die es weder interessiert ob ein Fisch noch unter Schonzeit steht und ihn trotzdem an Land zerren um eine Fotoorgie zu starten, hier mal ein paar Infos.

    Die im Jahr 2021 geänderten Artenschonzeiten gelten in ganz RLP an jedem Gewässer.
    Ein Bewirtschafter kann nach Antrag, Rücksprache und sinnvoller Begründung mit der zuständigen Behörde die Artenschonzeit an seinem Gewässer ändern.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Frühjahrsschonzeit: die gilt an denen im Paragraph 18 aufgeführten Gewässer in RLP und die verbotenen Angelarten und Köder sind auch benannt.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Auf dem Erlaubnisschein für das Rhein-Pachtlos zwischen Spay und Landesgrenze zu NRW („Koblenzer Pachlos“) ist dieser Paragraph und weiterführende Bestimmungen klar auf der Rückseite benannt, hier ist auch DropShot usw verboten weil immer wieder Angler an den potentiellen Laichplätzen die Zander mit DropShot vom Nest gepflückt haben.

    Ihr habt eine sog. „Informationspflicht“, d.h. ihr müsst den Schein lesen und ihn nicht einfach falten und in die Mappe stecken.

    Und merkt euch bitte endlich mal: Fischereirechte sind Ländersache und der Rhein durchfließt NRW, RLP, Hessen und BaWü, daher kann es in jedem Bundesland andere Gesetze geben.

    Außerdem hat der Rhein in RLP mindestens 5 Pachtlose:
    - Koblenzer Pachtlos;
    - Stromarm Vallendar
    - Osterspay
    - Pachtlos Nagelschmidt („Bopparder Pachtlos) von Spay bis hessische Grenze
    - Pfälzer Pachtlos

    Hier können überall andere (strengere) Bestimmungen wie die gesetzlich geforderten gelten und für jedes dieser Strecken ist ein extra Gewässererlaubnisschein nötig.

    Einen unter Artenschonzeit stehenden Fisch der aus Versehen gefangen wurde dürft ihr euch auch nicht aneignen, geschweige ihn noch einer Fotoorgie unterziehen.
    Solche Fische sind sofort schonend abzuhaken und umgehend zurückzusetzen.
    Sitzt der Haken zu tief um schnell entfernt zu werden, ist das Vorfach so kurz wie möglich abzuschneiden und der Fisch zurück zu setzen.

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    18.05.25, 16:42 15
  • Profilbild blluebird

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.05.25, 16:44 0
  • Profilbild blluebird

    Dieses Jahr war/ist es echt schlimm gerade was das angeln mit der Spinnrute und Köderfisch in der Frühjahrsschonzeit angeht. Selbst hier in der App habe ich 5-6 Beiträge gesehen. Am Wasser hab ich auch einige gesehen, die scheinbar nicht lesen können oder die es einfach nicht interessiert.

    18.05.25, 16:47 4
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  • Profilbild Kahle

    Wurde mal Zeit das Jemand wo dazu Berechtigt ist was sagt! Immerwieder ist es halt der Fall das man Kandidaten antrifft wo man drauf Hinweist usw. Aber nichts ausrichten kann bzw machen darf, gerade bei mir in der Ecke , aber auch dies wird sich bei gelegenheit ändern ! Top zusammenfassung , gute Arbeit und man kann es nicht Groß genug Schreiben !

    18.05.25, 17:19 0
  • Profilbild Räuber_Chris

    @Kahle du kannst sehr wohl was machen: Das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen. Es handelt sich in dem Fall um Tierquälerei und diese ist Strafbar, kann also gemeldet werden und wird von der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Egal ob sie nun von der Behörde gefasst werden oder sie türmen. Wird das ganze Konsequent so durchgezogen werden diese Kandidaten entweder irgendwann gefasst oder sie werden so häufig bei ihrem Treiben gestört, dass sie keinen Bock mehr haben…

    18.05.25, 17:27 0
  • Profilbild Der Buhnenfischer

    @Räuber: in erster Linie kann man die zuständige WaPo oder SchuPo verständigen, die entscheiden weiter.
    Das Ordnungsamt erreicht man am Wochenende und an Feiertagen nur über die nächste Polizeistation.
    Die aber bitte nicht über den Notruf, sondern über die normale Amtsleitung kontaktieren.

    Aufgrund von chronischer Unterbesetzung und der Tatsache das Fischereikontrollen nicht zu deren Haupttätigkeit gehört können die weiter delogieren bzw. euch sagen an wen ihr euch wenden könnt.

    Entweder landet das dann bei mir und ich versuche selbst zu kommen bzw ich kann Fischereiaufseher vom Verband zu euch schicken oder die Beamten kommen selbst.

    Wichtig: ihr müsstet vor Ort bleiben und euch als Zeuge zur Verfügung stellen.
    Noch wichtiger: nie selbst in Gefahr bringen und den Helden spielen!

    18.05.25, 17:40 2
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  • Profilbild Räuber_Chris

    @Buhnenfischer
    Danke genau das was ich meinte. Klar am WE wird das schwer, daran habe ich nicht gedacht. Danke für die Zusammenfassung. Ich denke was ich sagen wollte ist rübergekommen 👍🏼

    18.05.25, 17:45 0
  • Profilbild Der Krake

    Das Welsangeln ist definitiv ERLAUBT.
    Das System bezieht sich in erster Linie auf aktiv geführte Spinnsysteme für tote Köderfische.
    Eine Welsmontage mit U- Pose wird abgelegt und gut ist, zudem verwendet der „moderne“ Welsangler meist nur einen Fanghaken der frei vor dem Maul hängt.
    Hier mal zwei Bilder von meiner Karte für die Rheinstrecke Speyer-Worms.

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    18.05.25, 18:03 0
  • Profilbild Der Krake

    Nr.2

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    18.05.25, 18:04 0
  • Profilbild Der Buhnenfischer

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.05.25, 18:05 0
  • Profilbild Der Krake

    Wollte nur mal zeigen das nichts in Stein gemeißelt ist 😉

    18.05.25, 18:06 0
  • Profilbild Der Buhnenfischer

    @Der Krake: das fällt unter die Kategorie „besondere Bestimmungen“ vom Bewirtschafter.
    Und weil das Wort „System“ viel Interpretationsspielraum lässt ist es halt am Koblenzer Pachtlos rechtssicher vermerkt.

    18.05.25, 18:06 0
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