Konsequenzen bei Verstößen gegen Hamburger Fischereirecht.
Hallo, ich habe da mal eine Frage. (Es betrifft nicht mich selbst) Was passiert, wenn man an einem Hamburger Gewässer, was einem Verein gehört, während der Hechtschonzeit, mit Kunstködern und ohne Abhakmatte und Kescher angelt? Ich würde mich über eine Antwort freuen. Viele Grüße👋
Knast😂
Warum?
Hey, wenn du während der Hechtschonzeit mit Kunstködern angelst und keinen Kescher oder Abhakmatte dabei hast, kann das richtig Ärger geben: ➡️ Angelscheinverlust, Bußgeld, Vereinsrauswurf – im schlimmsten Fall sogar Anzeige wegen Fischwilderei. Lohnt sich echt nicht.
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Kommt mir komisch vor weil gestern beim kupferteich ein typ genau das gemacht hat
Wenn dich nen Kontrolleur erwischt dabei dann darfst du erstmal nach hause gehen und kriegst dann einen Brief, gab da gestern einen Typen am Kupferteich bei dem ich dann den Vereinsvorstand gerufen habe und das dann genauso passiert ist.
Wie gesagt, ich habe das nicht gemacht. Ich Frage tatsächlich für eine andere Person. Aber trotzdem vielen Dank👍
Für wen?
Ich glaube, das sollte ich lieber nicht sagen 😅
Das geht an den Vorstand und Ehrenrat. Kann Ausschluss aus dem Verein bedeuten.
Aja🤨
Übrigens schön blöd
Ja das stimmt. Sowas sollte man echt nicht machen
Manche Leute denken halt, sie stünden über dem Gesetz
Ist er denn erwischt worden?
Ja
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@Bloomsmith: "Was man bisher sagen kann" - sorry, nein, das kann man leider nicht sagen. Deine Ausführungen zu 2. und 4. können nicht richtig sein, denn sie basieren offenbar auf der Prämisse, dass die Zanderschonzeit und die Hechtschonzeit in HH unterschiedlich seien. Das sind sie aber nicht. Es geht mir nicht darum, zum Einzelfall Stellung zu nehmen, den ich nicht kenne, sondern nur darum, dass sich hier möglichst keine Missverständnisse verbreiten. zu 2. : In HH laufen die Schonzeiten für Hecht und Zander exakt gleich: bei beiden Arten 1.2. - 31.5. (Anlage 2 zu § 8 Abs. 1 HmbFAnGDVO). Jedes KuKö-Angeln in der Hechtschonzeit ist somit unausweichlich mmer auch ein KuKö-Angeln in der Zanderschonzeit, wenngleich das KuKö-Verbot beim Zander ansetzt. zu 4.: "Laut FischG", wie du schreibst, ist gerade nicht erst das Fangen, sondern schon das Fischen mit KuKö in der Zanderschonzeit untersagt, von den definierten räumlichen Ausnahmen abgesehen (§ 8 Abs. 2 S. 1 HmbFAnGDVO: "die Fischerei unter Verwendung von [...] Kunstködern jeglicher Art"). Auch hier ist jedes untersagte Angeln in der Zanderschonzeit natürlich immer auch ein untersagtes Angeln in der Hechtschonzeit, s.o. Bei öffentlichen Rechtsausführungen rate ich zur Zurückhaltung, da die örtlichen Gegebenheiten abweichen können, und der Teufel häufig im Detail steckt. Bei euch in Niedersachsen sind Hecht- und Zanderschonzeit verschieden, bei uns aber nicht! So, jetzt muss ich mein Tackle packen, beide Arten sind in HH seit mehr als zwei Stunden offen.
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