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Timur6464

Hi alle zusammen ich wollte mal fragen ob man im Winter mit der Grundangel angeln darf oder nicht? Mfg

vor 3 Jahre
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Marcel Landsmann

Generell darfst du das

vor 3 Jahre
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Timur6464

Also dürfte ich jetzt los gehen und angeln

vor 3 Jahre
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isar_fischer

Darfst du, aber du musst die Schonzeiten der Fische beachten. So solltest du in der Hecht-Zander Schonzeit nicht unbedingt mit Köfi angeln

vor 3 Jahre
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Timur6464

Weil hier im fischereischein steht das jeglicher Fischfang einschließlich der Fischerei mit der Handangel verboten ist Und zwar vom 15 Oktober bis 15 März

vor 3 Jahre
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FischigerAnfänger

je nach dem was in deiner Angelkarte steht darfst du das Gewässer befischen oder nicht. wie aber auch schon angesprochen gilt es natürlich die Schonzeiten zu beachten. Wir dürfen unser Salmonide Gewässer auch Oktober bis März nicht befischen im Verein die zwei Seen dürfen wir aber.

vor 3 Jahre
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Unbekannt

@Timur6464: In welchem Fischereischein steht das?

vor 3 Jahre
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isar_fischer

WENN es tatsächlich so ist, wie du es geschrieben hast, dann darfst du nicht Grundangeln bis 15 März

vor 3 Jahre
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Timur6464

Hier bitte

vor 3 Jahre
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isar_fischer

Ich denke, dann siehts schlechts aus😅

vor 3 Jahre
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Berti..

Links am Rand werden dich noch weitere Gewässer genannt oder?

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Was ist mit §19 Abs. 2? Da steht ja das man §18 beachten muss.

vor 3 Jahre
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blluebird

Das sieht aus wie der Rheinland Pfälzer Fischereischein. Von der winterschon Zeit sind viele Gewässer wie Rhein und Mosel ausgenommen. Das steht dann auf den gewässerkarten. Hast du eine gewässerkarte ?

vor 3 Jahre
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Timur6464

Rayk80 Da hast du recht man muss §18 beachten und daher das der Rhein eine frühjahrschonzeit besitzt sollte dann angeln im Winter eig kein Problem sein

vor 3 Jahre
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Timur6464

blluebird ja ich hab eine gewässerkarte für die Rheinland Pfälzische Seite

vor 3 Jahre
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blluebird

Von welchem Gewässer redest du ?

vor 3 Jahre
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Timur6464

blluebird vom Rhein wohne außerdem in Mainz

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Na wenn das so ist, kannst du dir doch die Frage selber beantworten. Wenn da steht, dass du in diesem Bundesland nicht in diesem Zeitraum und in diesen Gewässern (Ausnahme Frühjahrsschonzeit Paragraph 18) nicht Angeln darfst, dann darfst du da nicht Angeln. Ich verstehe also die Frage nicht. Wie soll man das denn noch besser schreiben?

vor 3 Jahre
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blluebird

Die Winterschonzwit gilt nur für eine Hand voll Gewässer. Gewässer wie der Rhein zählen da nicht dazu. Im Rhein gibt es nur die Frühjahrsschonzeit und die normalen schonzeiten wie z.B. die für Aal oder das Verbot für das gezielte beangeln und die Entnahme von alanden

vor 3 Jahre
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