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Unbekannt

@aa, du machst dich NICHT strafbar wenn du einen solche Fisch zurück setzt! Wenn du den Fisch nicht sinnvoll verwerten kannst und nicht NACHWEISLICH,explizit auf solch große Fische angelst spricht auch das deutsche Gesetz nicht dagegen. Auch wenn es viele nicht glauben ist es so!

vor 2 Jahre
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Housemeister

Du Fuchs 😅

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Passion Wels hat Recht. Sofern es keine Entnahmepflicht gibt, ist das Zurücksetzen eines 2m+ Wels nicht verboten. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, was einen Angler dazu zwingt, einen 2 Meter Wels zu entnehmen und abzuschlagen. Wie passion schon geschrieben hat, sofern man nicht nachweislich drauf geangelt hat.

vor 2 Jahre
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Karlheinz Prügel

Grauzone!? 🤔🤷‍♂️

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Danke dir mehr wollte ich garnicht wissen und die Betreiber der Seite machen so einen Film daraus

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Solche Worte aus dem Mund von Passion Wels! 👍👍👍 Aber Recht hat er ja.

vor 2 Jahre
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Unbekannt

@ Firestorm72, Danke 😇👏. An all die anderen, jetzt aber schnell bevor die Made zuschlägt 😅

vor 2 Jahre
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Pums

Ick finde es schön die Alten und schönen Tiere leben zu lassen ja der Fischer und die ganz Alten schlagen alles Tot Watt sie fangen ja Hauptsache Fisch und geld eyy furchtbar sorry .

vor 2 Jahre
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Godspeed

Ich fand auch, dass das Thema etwas zu voreilig beendet wurde...... Und Passion Wels hat recht. Es wäre eher strafbar einen so großen Fisch zu entnehmen ohne ihn verwerten zu können. ( So meine Meinung, ist aber auch eine Grauzone)

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Deine Meinung ist keine Grauzone. Ich darf kein Tier ohne triftigen Grund töten. Und wenn ich einen Fisch nicht verwerten kann, um ihn halt zu Essen, habe ich diesen triftigen Grund auch nicht. Das ist keine Grauzone, das nennt sich Tierschutzgesetz.

vor 2 Jahre
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Housemeister

Stimme ich Godspeed zu. War ja ne ganz normale Frage ohne irgendeine Meinung hören zu wollen. Erstmal sehen, wir es sich entwickelt. Was soll man denn auch machen, wenn man so nen Fisch fängt? Sich nen Steak rausschneiden und den Rest entsorgen? Solche Fische gibt es nunmal und wenn man das unglaubliche Pech hat einen zu fangen, dann wird einem kein vernünftig denkender Mensch was vorwerfen können. Außerdem wie will man jemandem nachweisen, dass er sowas gezielt macht?

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Ganz einfach. Ziehe ich mit der entsprechenden Ausrüstung los, ich denke keiner wird mit einer 100gr Rute und 0,35er Mono auf 2m Welse Angeln, wird es schon schwer werden zu beweisen, dass es ein rein zufälliger Fang war. Er Recht, wenn ich vielleicht auch noch ein Schlauchboot am Start und das halbe Gewässer "abgespannt" habe. Und noch einfacher wird es, wenn solche Idioten einen schönen Film davon drehen bzw. mehrere Bilder davon einstellen und immer fleißig C&R drunter schreiben. Ups...jetzt ist das Thema gleich zu. 😆

vor 2 Jahre
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Godspeed

Das mit der Grauzone habe ich eher auf die Anlandepflicht bezogen, da dort die Anlandepflicht mit dem Tierschutzgesetz sich gegenseitig in die Quere kommen. Bei normalen Gewässern ohne Anlandepflicht verstößt eine Entnahme ohne Verwertungsabsicht ganz klar dem Gesetz.

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Wenn es eine Entnahmepflicht für ein bestimmtes Gewässer gibt hat das seinen Grund. In speziellen Forellengewässern muss ich im Normalfall auch jeden Hecht entnehmen. Und dann ist dieser Grund halt der triftige Grund, welcher mir das erlaubt. Somit kommt sich da auch nichts in die Quere. OHNE triftigen Grund darf ich es halt nicht.

vor 2 Jahre
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angler maxi

Wieder mal das Thema C&R?

vor 2 Jahre
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Godspeed

Nein Es geht darum, ob es gegen das Gesetz verstößt einen Fisch zu entnehmen, welchen man nicht verwerten kann.

vor 2 Jahre
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Godspeed

C&R hat eine untergeordnete Rolle, denn das Vergnügen ist kein Grund einem Tier Schaden zu zufügen, aber einen Fisch ohne Verwertungsabsicht zu entnehmen ist auch nicht erlaubt.

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Jungs unnötige Diskussion wieder wollte doch nur wissen wie die gesetztes Lage ist und nicht wie eure Meinung dazu ist

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Wobei man hier nicht von Verwertungsabsicht reden kann, sondern von der sinnvollen Möglichkeit der Verwertung. Wenn jemand keine Verwertungsabsicht hat, darf er auch nicht Angeln gehen. Ich darf somit nur mit einer Verwertungsansicht Angeln und muss meine Angelmethode auch darauf auslegen. Wenn es dann trotzdem anders kommt, weil halt so ein 2m Wels angebissen hat, kann und darf ich vor Ort entscheiden.

vor 2 Jahre
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Unbekannt

Es wird Zeit für die Made🤘

vor 2 Jahre
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