Angeln an Trinkwassertalsperren in Sachen
Hallo, Ich wollte fragen ob man an Trinkwassertalsperren in Sachsen irgend eine besondere Erlaubnis braucht oder eine allgemeine Erlaubniskarte ausreicht weil ich habe inmn der Gewässerordnung nicht genau verstanden wie das geregelt ist.LG
Das ist Gewässerabhängig. Für manche benötigst du zusätzliche Dokumente für andere nicht. Z. B. Haben wir bei Dresden die Talsperre Niederwartha. Da benötigst du noch die sogenannte weiße Karte. In Sachsen haben wir ja den Angelatlas. Da kannst du dir die Gewässer aufrufen und dort steht eigentlich immer ziemlich konkret da, wie die Bestimmungen sind und was du benötigst um dort angeln zu dürfen.
Kommt drauf an. Lade dir den Angelatlas runter, da steht es drin.
Bsp. TW-Talsperre Cranzahl, ist Grüne Salmoniden Strecke. Der Allgemeine Erlaubnisschein ist ausreichend, du musst aber nach den Regeln der Salmonidengewässer angeln, z.B. kein Nachtangeln, keine Naturköder, nur Einzelhaken ohne Widerhaken.
Bsp. TW-TS Saidenbach Die allgemeine Angelerlaubnis ist ausreichend, es gelten die Regeln für TW-TS, z. B. kein Nachtangeln, kein Fleisch- oder Fleischmaden als Köder, kein Anfüttern.
Bsp. TW-TS Eibenstock. Ist Verbandsvertragsgewässer, d.h die allgemeine Angelerlaubnis ist ausreichend, wenn du im Regionalverband Chemnitz Mitglied über einen Verein bist. Bist aus dem Regionalverband Dresden, darfst du dort ohne Zusatzkarte nicht angeln.
Die in der Gewässerordnung aufgeführte Belehrung über das Angeln in Trinkwassertalsperren hast du offiziell bekommen, wenn du deinen allgemeinen Erlaubnisschein unterschreibst.
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