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Lugggggggga

Moin,
Ich bin 16, habe den Angelschein, und die Jahreskarte für den Nord-Ostsee-Kanal.
Ich möchte mit meinem 8 Jährigen Bruder dort angeln gehen, lese aber im Internet überall, das geht nur wenn ein erwachsener Fischereischeininhaber dabei ist.
Allerdings hat mein Vater deshalb dem LAV SH eine Email geschrieben, und gefragt. Dieser hatte geantwortet: „der Erlaubnisschein vom 16jährigen Sohn reicht aus. Beide dürfen zusammen angeln gehen und der 8jährige darf eines der erlaubten Fanggeräte nutzen. Du selbst musst in dem Fall gar nicht dabei sein“.
Daher bin ich mir jetzt nicht sicher, ob er bei mir mitangeln darf, da die Email dem widerspricht, was ich online gefunden habe.

Lg

vor 4 Stunden
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Jamie.Daehn

Ich würde sagen dass, das was der LAV SH geantwortet hat eher zählt. Manchen Quellen kann man im Internet nicht trauen oder sie sind veraltet

vor 4 Stunden
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