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Tim1910

Petri Heil zusammen. Ich habe vor ein paar Jahren meinen Angelschein in NRW gemacht. Dieser ist jetzt abgelaufen. Da ich jetzt in Schleswig-Holstein wohne habe ich gelesen, die Stellen einen Angelschein einmal aus, ohne ihn verlängern zu müssen. Logisch wäre für mich, dass ich diesen dann in Schleswig-Holstein einmal verlängern müsste richtig? Oder reicht es den Schein mit Ausweis bei einer Kontrolle vorzuzeigen? Danke für eure Antworten!

vor 4 Jahre
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Barsch1605

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 4 Jahre
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Han82

mit dem wohnortwechsel in ein anderes Bundesland brauchst du auch einen fischereischein aus dem neuen Bundesland und der andere wäre bei der Kontrolle ungültig. einfach im Amt umfragen lassen.

vor 4 Jahre
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Han82

umtragen sollte es heißen

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Es gibt keine einheitliche Regelung, da Angeln immer eine Angelegenheit der Länder ist. Lese dir einfach das Fischereigesetz und ggf. die Fischereiverordnung von Schleswig Holstein durch und deine Frage sollte beantwortet sein. Außerdem kann es eh nicht Schaden die jeweiligen Bestimmungen zu kennen. Ein Hinweis gebe ich noch: Schaue dir genau den Paragraphen 26 im Fischereigesetz an.

vor 4 Jahre
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