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  • Profilbild OscarLegende31

    Hallo zusammen, kann jemand Gewässer empfehlen, die ohne Angelschein beangelt werden dürfen? Mit Gastkarte oder der Gleichen?
    Am Besten im Umkreis von 30km um Bad Laer.
    Danke im Voraus

    26.02.23 09:47 0
  • Profilbild Joshua S.

    Nur Forelensee, sonst brauchst du immer einen Angelschein

    26.02.23 11:06 0
  • Profilbild Jens der Ruheständler

    Mit Gästekarte kannst du am Schwielochsee in Brandenburg Angeln 🎣

    26.02.23 11:23 0
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  • Profilbild Jens der Ruheständler

    kein Fischereischein erforderlich!

    26.02.23 11:24 0
  • Unbekannt

    Und der ist nur 30km von Bad Laer entfernt?
    Außerdem ist die Aussage so nicht richtig. In ganz Brandenburg braucht man keinen Fischereischein, wenn man nur auf FRIEDFISCH Angeln will. Ansonsten braucht man auch am Schwielochsee einen Fischereischein.

    Und Bad Laer liegt ja in Niedersachsen. Und in Niedersachsen braucht man zum Angeln KEINEN Fischereischein. Der Personalausweis reicht dort völlig aus. Quelle dazu ist das Fischereigesetz von Niedersachsen. Falls jemand der Meinung ist das stimmt nicht. Jetzt gibt es aber ein ABER. Die Vereine in Niedersachsen verlangen trotzdem einen Fischereischein. Das hat aber mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Niedersachsen zu tun. Somit ist die Frage von OscarLegende31 berechtigt, Weil er will ja nicht Mitglied im Verein werden, sondern nur eine Gastkarte haben.

    26.02.23 13:18 1
  • Unbekannt

    Sorry, das ist ziemlich allgemein gehalten. Man wird in Niedersachsen nur extrem wenig Gewässer finden, wo der Personalausweis reicht, ich denke es gibt keine mehr.
    In der Realität braucht man die Fischerprüfung, damit geht man zu seinem Bürgerbüro und bekommt einen Fischereischein. Der ist dann aber lebenslang gültig, und braucht nicht, wie in anderen Bundesländern dauernd verlängert werden. Ich komme aus NRW und habe die Fischerprüfung hier in NDS neu abgelegt. Mit der Fischerprüfung hatte ich dann die Möglichkeit bei zwei Vereinen die Angelerlaubnis für die EMS und die Vechte, sowie für viele Seen und Kanäle zu bekommen,, für den DEK habe ich eine zusätzliche Lizenz vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V..
    Ich versteh einfach nicht, daß es immer noch Leute gibt, die kostenlos angeln wollen. Eine Gastkarte ist sowas von günstig,... .

    26.02.23 16:16 0
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  • Unbekannt

    Warum hast du die Fischereiprüfung in NDS neu abgelegt? Der Fischereischein wird doch anerkannt und man muss den nur umschreiben lassen.

    26.02.23 16:18 0
  • Unbekannt

    In NRW muss man den Fischerischchein regelmäßig verlängern lassen, entweder für 1 Jahr oder für 5, wenn man dann nach NDS gezogen ist, und vorher den Schein in NRW nicht ausreichend verlängert hat, dann gibt es die Situation, das NRW sagt, Du hast hier keinen Wohnsitz mehr, wir können den nicht verlängern und NDS sagt, wir können den nicht umschreiben, der ist ja abgelaufen. Ich fand das einfacher den einfach neu zu machen. Ich bräuchte ja keinen Lehrgang, und hab mich über einen Verein einfach zur Prüfung angemeldet. Als Angler mit Jahrzehnten Erfahrung war das ein Klacks. Nun habe ich einen Fischereischein der lebenslang gilt und habe damit überall in Deutschland und Europa eine Erlaubniskarte bekommen, je nachdem wo ich angeln wollte. Ich kann nicht verstehen warum es immer wieder Angler gibt, die sich vor der Fischerprüfung drücken, es ist so einfach und man lernt ja auch ne Menge. Ansonsten geht nach Brandenburg. Da darf man seit 2006 ohne Fischereischein auf Friedfisch angeln

    27.02.23 12:26 0
  • Unbekannt

    Echt? Da wäre ich aber gleich zum Vorgesetzten gegangen. Das steht im Fischereigesetz von NDS:

    "59
    (1) Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die
    1.1. das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    2.2. eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben, hat die Gemeinde ihres Wohnsitzes auf Antrag einen Fischereischein als Lichtbildausweis
    auszustellen. Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit."

    Da steht das die Fischerprüfung abgelegt worden sein muss und nicht das der Fischereischein gültig sein muss. Und der Nachweis ist auch ein abgelaufener Fischereischein oder halt das Prüfungszeugnis, was man auch immer behalten sollte. Aber OK, du hast ihn halt neu gemacht. Aus meiner Sicht wäre das aber nicht nötig gewesen.
    Ansonsten hast du natürlich Recht mit dem Ablegen der Prüfung zum Fischereischein.

    27.02.23 16:26 1
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