Beiträge

  • Profilbild DropshotAngler1000

    Hallo liebe Angelfreunde,

    ich ca. seit 2 Wochen einer von euch . Ich habe mir alles nötige gekauft um leckere Fische zu fangen.
    Vor 3 Tagen war ich dann noch mal am Rhein unterwegs und habe dort einen Angler gesehen, welcher einen riesigen Hecht gefangen hatte ( deutlich über 1m). Ich habe kurz mit ihm nett geplaudert und ihm zu seinem Fang gratuliert. Aber als ich ihn fragte was er mit dem Fisch vorhatte ließ er mich fassungslos zurück. Da er mir eröffnete, dass er den Kapitalen Hecht nicht waidgerecht töten wird, sondern ins Wasser zurück lassen wird. Da ich vor ca. 2 Wochen einen Crashkurs im Angelrecht belegt habe, weiß ich natürlich, dass dies illegal in Deutschland ist. Also hat ich ihm an den Fisch zu töten. Er verneinte. Wir beide gingen unsere Wege und nun würde ich den Angler gerne anzeigen, dies ist zu meinem erfreuen möglich, da ich mir sein Kennzeichen notiert habe. Nun wäre meine Frage wo ich diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz anzeigen kann? Habt ihr Ähnliches Verhalten schon mal beobachtet?

    08.07.22 19:40 3
  • Unbekannt

    Hallo, welcher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz soll es denn bitte gewesen sein? Gemäß Tierschutzgesetz darf man KEIN Tier grundlos töten. KEIN TIER!!! Wenn er also nicht gezielt auf kapitale Hechte geangelt hat, dass wäre dann nämlich der eigentliche Verstoß, und den Hecht nicht vernünftig verwerten kann, muss er ihn sogar wieder frei lassen. Wie geschrieben, wäre nur der Vorsatz strafbar und das wirst du wohl schlecht beweisen können.
    Bei uns im Landesanglerverband von Brandenburg ist es sogar erlaubt Fische wieder frei zu lassen. Steht dort schwarz auf weiß Also nix mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Mache dich also mal bitte richtig schlau.

    08.07.22 19:51 13
  • Unbekannt

    Ach und in Hamburg gibt es sogar gesetzliche Fangfenster. Wenn es gegen ein Bundesgesetz verstoßen würde, würde es diese Regelung in Hamburg auch nicht geben.

    08.07.22 19:53 7
  • Werbung
  • Unbekannt

    Catch und Release ist in Deutschland nicht verboten. Einzig das Angeln ohne vernünftigen Grund wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht. Dies muss man dem Angler erst einmal nachweisen. 😎

    08.07.22 19:58 3
  • Profilbild DropshotAngler1000

    Da sie keine fachliche Kompetenz besitzen finde ich, dass das ein Richter entscheiden sollte.

    08.07.22 20:06 0
  • Profilbild DropshotAngler1000

    Oder darf ich fragen, wann Sie ihren letzten Angelkurs belegt haben( unter der Annahme, dass sie überhaupt an einem teilgenommen haben).

    08.07.22 20:09 0
  • Werbung
  • Unbekannt

    Lese dir doch einfach mal selber das Tierschutzgesetz durch und dann sagen mir, wo steht, dass man jeden Fisch töten muss.
    Noch mal, dass VORSÄTZLICHE Angel. auf große Fische um diese wieder freizulassen ist verboten. Das ist vorsätzliche Tierquälerei. Fange ich aber beim Angeln auf z.B. Barsch einen großen Hecht und kann bzw. will diesen nicht verwerten, MUSS ich den sogar wieder frei lassen. Töte ich den Fisch, obwohl ich damit nichts anfangen kann, mache ich mich strafbar. Einfach mal selber lesen und hier nicht so einen Müll erzählen. Wie gesagt, in ganz Brandenburg ist das so rechtmäßig.

    08.07.22 20:15 6
  • Unbekannt

    Wo finde ich denn das Gesetz, in dem Catch & Release ausdrücklich verboten wird?

    08.07.22 20:16 1
  • Unbekannt

    Dont feed the Troll!

    08.07.22 20:18 9
  • Profilbild Isar_Fischer

    Der nächste Troll-Thread! Haut in die Tasten!🍿

    08.07.22 20:20 7
  • Profilbild Reiflor

    Leute das ist doch ein Troll... 😅 nicht aufregen.

    08.07.22 20:20 8
  • Unbekannt

    Im Tierschutzgesetz Paragraph 1 steht quasi drin, dass VORSÄTZLICHES C&R verboten ist. Aber dort steht quasi auch drin, dass ich kein Tier grundlos töten darf.

    "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

    08.07.22 20:21 1
  • Profilbild DropshotAngler1000

    Ich sage ja nicht, dass ihr falsch liegt. Ich spreche euch nur eure Kompetent ab.

    08.07.22 20:21 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Trink den nächsten Schnaps auf mich

    08.07.22 20:22 0
  • Unbekannt

    Also ganz ehrlich , wenn ich einen Meter fangen würde , würde ich den falls möglich auch zurück setzen .
    Kann sowas das nixhr nachvollziehen das du so handelst .
    Sorry aber sammle erstmal deine Erfahrungen denn einfach alles wegknüppeln geht auch nicht

    08.07.22 20:24 2
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    08.07.22 20:24 0
  • Unbekannt

    Na dann stelle doch hier mal den Paragraphen ein. Ich habe es und im Paragraph 1 steht, dass ich keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden zufügen darf. Und wenn ich ein Tier töte, ist es der größte mögliche Schaden.
    Übrigens, alle Urteile zu dem Thema würden getroffen, weil die Leute dabei gefilmt haben und VORSÄTZLICHES C&R betrieben haben. Ich kenne kein Urteil, wo ein "Kochtopfangler" verurteilt wurde, weil er mal einen Fisch wieder frei gelassen hat. Aber Stelle deine Anzeige ruhig. Wenn ich das gewesen wäre, würde ich da ganz entspannt bleiben.

    08.07.22 20:26 0
  • Profilbild DropshotAngler1000

    @firestorm Dich würde ich da eh nicht treffen, da du wohl noch nie was gefangen hast (laut deinem Profil). Darf ich fragen welche Verbindung du zum Angeln hast neben dem Angel Forum?

    08.07.22 20:31 0
  • Profilbild Makeshitgold

    Ignoriert den Bitte.

    08.07.22 20:40 0
  • Profilbild Peter Kroppenstedt

    wenn jeder alles mitnehmen würde was er fängt, wäre bald nix mehr in unseren flüssen und seen was man beangeln könnte. oder was sich lohnen würde ans wasser zu gehen.

    08.07.22 20:40 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler