Bayern: Fische ohne Schonmaß = automatisch maßig?
Servus, kurze Verständnisfrage, bei der ich gerade etwas ins Grübeln komme und öfter gelesen habe: Wenn ein Fisch kein Schonmaß und keine Schonzeit hat (bspw. Barsch, Rotauge etc.) – gilt er dann rechtlich automatisch als „maßig“ und müsste somit entnommen werden, sobald er lebensfähig gefangen wird - egal ob 15cm oder 30cm? Mich interessiert das Thema, um zukünftige Fehler diesbezüglich zu vermeiden. Danke & Petri!
Hier in Sachsen Anhalt gibt es die Entnahmepflicht, aber zum Schluss kann ich, persönlich das gut mit meinem Gewissen vereinbaren das der Fisch ( Rotauge Rotfeder Barsch) wieder zurück kommt,,,,,,,,, Und deshalb bei solchen Sachen mir selbst ein Mindestmaß setzte, Rotfeder oder Rotauge 27 cm hab ich schon mal mitgenommen, Barsch 30 cm,,,,,,,,, Fangen muss man sie erstmal, deshalb kommen dann Haken und Köder zum Einsatz die dann eine Nummer größer sind,,,,,,,,
Sowas hängt immer von der Argumentation ab sprich, wenn du sagst, dass du keinen Barsch mit 10cm verwerten kannst und es dem Hegeziel entspricht diesen Fisch frei zu lassen, dann ist es komplett legitim den Fisch frei zu lassen. @Sargon ll Eine pauschale Entnahmepflicht für alle maßigen Fische wäre mir neu.
@Turhan: Alles was keine Schonzeit, kein Mindestmaß und kein Fangverbot hat, darf mitgenommen werden. Ob man diesen Fisch mitnehmen MUSS steht auf einem anderen Blatt Papier. Aus meiner Sicht nicht, solange man nicht gezielt C&R Angeln betreibt. Aber das ist ein schwieriges Thema hier. @SargonII: Deine pauschale Aussage widerspricht aber der Fischereiverordnung von Sachsen Anhalt: "§ 5 Unzulässigerweise gefangene Fische (1) Fische, die trotz Fangverbotes (§ 2) oder während der Schonzeit (§ 3 Abs. 1) gefangen werden, und untermaßige Fische (§ 4 Abs. 1) sind unverzüglich schonend in das Gewässer zurückzusetzen. Andere Fische, die nicht absichtlich gefangen wurden, können zurückgesetzt werden, wenn dies aus einem vernünftigen Grund geschieht." Hier ist im zweiten Satz geregelt, dass Fische, die nicht absichtlich gefangen wurden, zurückgesetzt werden dürfen. Aber natürlich bedeutet es auch, dass wenn ich mit z.B. einem großen Hecht Köder und starkem Gerät auf große Hechte Angeln gehe, den 1m Hecht dann auch mitnehmen muss. Oder wenn ich mit einer Stippe auf Weißfisch Angeln gehe, diesen dann auch verwerten muss. Reines Angeln aus Spaß an der Freude ist halt nicht. Aber das steht ja auch schon im Tierschutz Gesetz drin.
Ist aber hier so, und in der Gewässerordnung verankert,,,,,,,
🤦 Wer sagt es ihm?.....
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