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  • Profilbild Jannisliam

    Hi, eine kurze Frage. In viele Gewässer welche man mit dem Bellyboot beangeln darf steht in der Gewässerordnung folgender Satz:

    „…sind nur Boote zugelassen, wenn sie über eine von der Eigentümergemeinschaft ausgegebene Plakette verfügen.“

    Kann mir jemand Auskunft darüber geben wo ich diese Plaketten herbekomme? Und wie ist das geregelt? Gibt es Plaketten für jedes Bundesland, jeden Kreis oder reicht eine für ganz Deutschland?

    Dachte immer, dass ich auf dem Bellyboot keine Kennzeichnung benötige.. 🥲

    Danke!

    06.06.23 18:22 2
  • Profilbild slozek

    Bellyboote sind keine Boote laut Gesetz, sondern schwimmhilfen 😉 also ganz entspannt aufs Wasser ✌🏼

    06.06.23 18:24 1
  • Profilbild Phillip_

    Hallo Jannisliam, eine behördliche Zulassung wird man für Bellyboote nicht bekommen. Einfach weil es keine Wasserfahrzeuge sind, wie slozek bereits geschrieben hat.

    Wenn ich mir aber deinen Satz mit der Eigentümergemeinschaft ansehen, lässt dies nur den Schluß zu, dass es sich um ein Privatgewässer handelt. Hier bestimmen die Eigentümer wer auf das Gewässer darf, hat mit einer Zulassung/Registrierung nicht zu tun.

    Also wende dich an die Eigentümer und bitte um die Erlaubnis, so wie es ja in dem besagten Satz auch schon geschrieben steht.

    06.06.23 18:41 0
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  • Profilbild HarryHirsch85

    Das wissen die von der Wapo selber teilweise nicht richtig. Wurde am 1.5. zum Saisonstart kontrolliert.
    Der Polizist meinte dass ich nur belehrt werde weil ich es noch nicht zu Wasser gelassen hatte. Wäre ich schon im Wasser gewesen hätte ich einmal dafür bezahlen müssen dass ich es nicht individuell beschriftet habe und einmal dafür dass ich keine Eigentümer Plakette drin habe. Das hätte mich wohl sonst je 35€ gekostet.

    Allerdings steht bei der Polizei Sachsen zum Beispiel folgendes drin, siehe Bild.

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    06.06.23 20:12 0
  • Profilbild slozek

    Genauso ist es 👍🏼 weil es rechtlich noch nicht richtig geklärt wurde, außer das es kein(!) Wasserfahrzeug ist. Wenn es also nicht ausdrücklich verboten wurde am Gewässer, wie zb bei uns in Hamburg an der Alster (siehe Bild) und im Hauptstrom der Elbe wegen Schiffsverkehr, dann ist es erlaubt. Mmn jedenfalls… da soll dann erstmal jemand das Gegenteil beweisen 🤷🏽‍♂️

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    07.06.23 04:24 0
  • Profilbild Paul Clef

    Und auf der Alster macht das gar kein Sinn, so viele kleine Schlauchboote, sup und weiß ich was wie da unterwegs sind!

    07.06.23 05:59 1
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  • Profilbild slozek

    link_Binnenschifffahrtsstraßen

    Sehr interessant…! Scheinbar gibts da doch einiges geregeltes zu. Wenn ich das richtig verstehe sind muskelkraft angetriebene kleinfahrzeuge von der „normalen“ kennzeichnungspflicht zwar ausgenommen. Müssen aber einen Namen außen am Fahrzeug haben und der Name und die Anschrift des Inhabers innen angebracht sein 😳😂 also ich wurde schon zwei mal von der WSP kontrolliert auf der dove Elbe und obwohl ich sogar ein e-Motor dran habe, gab es noch nie Probleme. Ich glaube so wie oft kommt es einfach drauf an wo man angelt…

    07.06.23 08:25 0
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