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A2007k

Mein qouseng hat eine fluegen Rute weiß aber nicht ob er damit angeln darf oder nicht

vor 2 Jahre
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König Kunebert

Wenn er auch einen Angelschein hat, darf er damit angeln.

vor 2 Jahre
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König Kunebert

Einen speziellen Schein für Raubfische, gibt es meines Erachtens nicht

vor 2 Jahre
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A2007k

Aber muss man dazu einen raubfisch Schein haben?

vor 2 Jahre
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König Kunebert

Hat er denn einen Angelscheimn?

vor 2 Jahre
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A2007k

Ja

vor 2 Jahre
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König Kunebert

Dann kann er auch Fliegenfischen 😉

vor 2 Jahre
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Bugger

Was ist denn ein Raubfischschein?

vor 2 Jahre
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Jörg Hase

Ich glaube dass es Bundesländer gibt bei denen man einen Touristenschein erwerben kann ohne die Prüfung abgelegt zu haben und das mit einem solchen Schein Raubfische nicht gefangen werden dürfen.

vor 2 Jahre
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Philip06

Er meint den fischereischein in Brandenburg kann man ohne fischereischein friedfische angeln man brauch nur eine angelerlaubnis für das Gewässer hab mal gegoogelt und nichts richtiges gefunden und würde es nicht machen. mach einfach den fischereischein der ist in Brandenburg eh nicht schwer und gut ist

vor 2 Jahre
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AlsObEsDenNamenSchonGibt

In Sachsen-Anhalt z.B. Zitat Gewässerordnung: "4. Ausübung des Angelns 4.1 Berechtigung zum Angeln Das Angeln ist erlaubnispflichtig. Der Fischereischein berechtigt zum Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen. Fischereibefugte (Inhaber eines Fischereischeines und eines Fischereierlaubnisscheines für die betreffenden Gewässer) können in den allgemeinen Gewässern des LAV Sachsen-Anhalt e.V. das Friedfischangeln, das Raubfischangeln, das Fluganglen [Fliegenfischen :)] und das Nachtangeln ausüben. Für das Angeln in Salmonidengewässern muss eine zusätzlicheAngelerlaubniserworben werden. Beim Angeln sind der Fischereischein, der Fischereierlaubnisschein, das Gewässerverzeichnis und die Gewässerordnung sowie die Fangkarteund von Mitgliedern des LAV Sachsen-Anhalt die Mitgliedskartemitzuführen. Inhaber des Jugendfischereischeinesund des Sonderfischereischeines, die Mitglied in einem Verein des LAV sind, dürfen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigteneinen Fischereierlaubnisschein erwerben, der jedoch nur zum Friedfischfang berechtigt. Jugendfischereischeininhaber sollten den Nachweis der Grundstufe im Schwimmen erbringen. Sonderfischereischeininhaber dürfen an den Gewässern des LAV S-A das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, der fischereibefugtsein muss. Fischereischeininhaber können nur bei den Vereinen für die Gewässer, die durch diese Vereine betreut werden, Tages-, Wochen- und Monatsfischereierlaubnisscheine erwerben. Beim Erwerb der Fischereierlaubnisscheine ist ein gültiger Fischereischein vorzuweisen. Mitglieder von Vereinen anderer Landesverbände des DAFV, deren Verbände ihre Gewässerin den gemeinsamen Gewässerfonds des DAFV eingebracht haben, können in den Gewässern des LAV Sachsen- Anhalt e.V. mit den entsprechenden Dokumenten ihres und unseres Landesverbandes angeln."

vor 2 Jahre
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