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  • Profilbild Fischers Gold

    Moin Moin,

    Ich war schon seit Ewigkeiten nicht mehr über Nacht am Wasser. Wie ist dazu die aktuelle Gesetzeslage?

    Kann ich an unbeschilderten Gewässern einfach ein Zelt aufschlagen und das darf dann nur kein Boden haben. Oder wie genau ist das jetzt?

    Grüße
    David

    10.05.18 17:59 1
  • Profilbild angel-juenger.de

    Das regelt die Gewässerordnung in der regel ist ein wetterschutz erlaubt der aber wieder abgebaut werden muss wenn dieser nicht mehr benötigt wird (nach Regen, Sturm usw) wenn man allerdings drin übernachtet wird es streng genommen wieder als campen angesehen

    10.05.18 18:57 0
  • Profilbild Fischers Gold

    Also würde auch ein Zelt ohne Boden mit einer Liege drinn bereits Campen sein.

    10.05.18 20:31 0
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  • Profilbild Aal Jäger

    Erkundige dich am besten vor Ort was erlaubt ist und was nicht gibt ja so viele Regeln wer soll da noch durchsteigen ✌

    10.05.18 20:41 1
  • Profilbild Fischers Gold

    Ja ist leider nicht mehr so wie früher. Anhalten, Zelt aufbauen, fertsch. Und keinen hats interessiert. 🤗

    10.05.18 20:50 1
  • Profilbild Dustin20231993

    Dieser Post wurde gelöscht.

    10.05.18 20:51 0
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  • Unbekannt

    Wie bereits geschrieben, musst du dir die jeweilige Gewässerordnung des zuständigen Pächters/Verbandes durchlesen.
    Ansonsten ist Camping in Deutschland nicht überall verboten. In SH, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg darf man als Wanderer (zu Fuss, mit dem Fahrrad bzw. auf dem Wasser) schon eine Nacht im öffentliche Raum Camping betreiben, solange es andere Gesetze (Naturschutzgebiet) nicht verbieten. Aber der "gemeine" Angler fällt nicht unter diese Regelung.
    Irgendwie finde ich das aber auch gut. Ich will mir nicht vorstellen, wie es an unseren Gewässern aussehen würde, wenn man dort als Angler noch Camping betreiben würde. Leider bleibt ja so schon immer genug Müll liegen. 😣

    11.05.18 11:40 1
  • Profilbild Karpfenangeln Ist Beste

    Also so mit richtigen Zelt und Zeltschnüre mit festen Boden ist defenetiv beim Angeln verboten, weil das als Camping zählt. Aber es gibt Gewässer wo man einen festen Boden benutzen darf aber ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Da gibt es ja die Brollys ( Schirmzelt ) und Bivvys ( Schirmzelt ) und die sind defenetiv erlaubt am Angelplatz. An manche Gewässer darfst du nen Brolly, Bivvy mit festen Boden am Gewässer aufstellen. Aber ist wieder von Verein zu Verein total unterschiedlich.

    12.05.18 21:50 1
  • Profilbild Karpfenangeln Ist Beste

    aber lese dir die Gewässerordung ganz genau durch

    12.05.18 21:51 0
  • Profilbild Christian Kahle

    @Dustin erzählt Unsinn. Viel zu Pauschal. In Brandenburg darfste überall auf öffentlichem Land ne Nacht bleiben. 🤗

    13.05.18 08:09 1
  • Unbekannt

    @Kahle: Klar darfst du überall auf öffentlichen Land ne Nacht bleiben. Das ist aber auch in keinem anderen Bundesland verboten. Du kannst dich auch in den anderen Bundesländern auf öffentlichen Land mit einem Stuhl über Nacht hinsetzen.
    Die Frage bezog sich aber auf ein Zelt mit Boden oder nicht!? Und das darf in Brandenburg nur der Wanderer und NICHT der Angler!!! Es sein denn die jeweilige Gewässerordnung erlaubt es.
    Beim LAVB ist Zelten auch verboten:

    " 6..3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen
    Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet, über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt, gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt. Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet."

    LG

    13.05.18 11:56 2
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