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  • Profilbild Zwerguskotus

    Hallo zusammen. Stellen wir uns folgendes vor: Ich habe einen untermaßigen Hecht gefangen und darf diesen somit nicht verwerten. Da Fische lieber im Wasser sind, als am Land, schade ich doch dem Fisch, wenn ich ihn weiterhin an Land behalte, um ein Foto zu machen, oder? somit dürfte man theoretisch keine untermaßigen oder generell Fische fotografieren, die man wieder zurücksetzen muss. Auf dieser App gibts aber dutzende Fotos von beispielsweise untermaßigen Fischen. Muss man sich da, wegen einem Gesetzesverstoß sorgen machen?

    23.10.22 18:59 2
  • Profilbild Papa von Franzll

    🥱

    23.10.22 19:03 0
  • Profilbild Papa von Franzll

    Und da geht's schon wieder los 🙈

    23.10.22 19:05 0
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  • Unbekannt

    Sorry, aber das Thema gibt es hier schon. Aber gemäß Tierschutzgesetz hast du natürlich Recht.

    23.10.22 19:08 7
  • Profilbild Papa von Franzll

    Hat aber gedauert bis du schreibst 😆😆

    23.10.22 19:10 0
  • Profilbild Gitarerro

    Zwergus….hast dir deine Frage selbst beantwortet…..weiß als sportfischer was du zu tun hast….also halte dich daran

    23.10.22 22:16 1
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  • Unbekannt

    Man sollte die kleinen schonen wenn ich ein Hecht fange der zu klein ist schüttel ich den meistens einfach ab ohne ihn anzufassen, es ist ein Gesetztesverstoß aber die app betreiber kümmert es nicht so meine meinung deswegen brauchste dir da keine sorgen machen .Scheiße wird es zuerst wenn dich einer Kontrolliert und er sieht was du machst .

    24.10.22 02:54 1
  • Unbekannt

    Fotografieren ist definitiv nicht verboten aber untermaßige Fische sollten unverzüglich zurückgesetzt werden!
    Kein Mensch will einen 15 er Barsch, 35iger Zander oder ähnliches sehen.
    Denke daran wir sind hier in Deutschland, mir ist kein anderes Land bekannt,wo es dümmere Fischereigesetze gibt und zudem werden wir von kleinen grünen Männchen mitregiert 🤢

    24.10.22 03:31 6
  • Unbekannt

    Naja, unverzüglich und Fotografieren passt irgendwie nicht zusammen und somit ist es halt nicht erlaubt, wenn auch in der Wortwahl natürlich nicht explizit verboten. Ausnahme ist dann nur, wenn ein zweiter ein Bild beim Versorgen des untermaßigen Fisches macht.
    Und über Gesetze kann man immer Streiten. Gesetze die einen einschränken sind für diese Person nie "toll". Andere die damit halt keine Probleme haben finden die dann vielleicht sogar gut. Aber darüber brauchen wir hier nicht Diskutieren.

    24.10.22 03:40 4
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