Beiträge

  • Profilbild Flo0000

    Moin moin,hab da mal eine Frage.

    Muss man ein Fangbuch mit sich führen ? wenn ja muss es schriftlich in Papierform sein oder kann man auch eine App benutzen ??

    15.10.19 14:16 1
  • Profilbild Totti65

    Du bist verpflichtet Fangbuchformulare mitzuführen. Mit einer App weiß ich nicht, müsste ja jede Fischereibehörde Zugriff haben.

    15.10.19 14:31 0
  • Profilbild Krückstock

    Also ich kenne nur Fangbücher (jahreskarte) bzw. Einzelne Zettel (tagesschein).
    Und hast du das nicht dabei bist du flügge

    15.10.19 14:45 1
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  • Profilbild Flo0000

    giebt es irgend sowas zu kaufen?

    Kann man sowas nehmen ?

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
    Android App für Angler iOS App für Angler
    15.10.19 14:47 0
  • Profilbild Mitchell

    Kriegst du doch vom verein bzw ist bei der gewässerkarte dabei die du kaufst. Zumindest ist das bei mir so.

    15.10.19 14:52 2
  • Profilbild Flo0000

    gehe größten teils an der Ostsee angeln

    15.10.19 15:14 0
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  • Profilbild Michel93

    Dieser Post wurde gelöscht.

    15.10.19 16:08 0
  • Profilbild Michel93

    also für die Ostsee habe ich das noch nicht gehört

    15.10.19 16:10 0
  • Profilbild Jara Fishing

    an der Ostsee benötigst du sowas auf jeden Fall nicht.

    15.10.19 16:32 1
  • Profilbild Michel93

    Und bei den anderen Karten habe ich die fangtabelle eh dazu bekommen

    15.10.19 16:34 0
  • Profilbild gnome

    Für Nord- und Ostsee und die anderen freien Gewässer in S-H brauchst du kein Fangbuch.

    15.10.19 19:15 1
  • Profilbild Michel93

    HH auch nicht

    15.10.19 19:23 1
  • Profilbild Vissen in Nederland

    Also ich wüsste nicht, dass ein Fangbuch per Landesfischereigesetz vorgeschrieben ist. Vereine können es natürlich voraussetzen.

    Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

    15.10.19 19:28 0
  • Profilbild Flo0000

    ok, vielen dank für die schnellen Antworten. 👍

    15.10.19 19:55 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Fangbuch oder auch Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten genannt gilt zu den s.g. Legitimations Unterlagen und unterligt laut dem Bayerischen Landesfischereigesetz der Mitführungspflicht

    15.10.19 23:01 0
  • Profilbild Vissen in Nederland

    Gut, dass Bayern eine Sonderposition einnimmt hätte man sich ja denken können 😅

    15.10.19 23:17 2
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Wie immer🤣

    15.10.19 23:54 2
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Aber bei den Sachsen ist es genauso....

    15.10.19 23:55 0
  • Profilbild nasserköder

    In MV ist es so geregelt:

    - Küstengewässer ohne Fangbuch (LALLF MV)
    - Binnengewässer mit Fangbuch (LAV MV)
    - einige Binnengewässer ohne Fangbuch (Müritz Fischer)

    16.10.19 07:34 0
  • Profilbild Pacooooo

    Dieser Post wurde gelöscht.

    16.10.19 09:26 0
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