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  • Profilbild LasseHH

    Moin,
    Ich bin vor einigem Wochen von Schleswig-Holstein nach Hamburg gezogen und habe mich dementsprechend umgemeldet.
    Ich muss nun natürlich auch meinen Fischereischein zu einem Hamburger Schein wechseln.
    Allerdings finde ich seit dem Umzug mein Verdammtes Fischereiprüfungszeugnis nicht.
    Meine Frage wäre, ob ich einfach mit meinem Schleswig-Holsteinischen Schein zur Hamburger Behörde gehen kann und mir diese einen neuen ausstellen? 🤔
    Oder müsste ich echt die Prüfung neu machen? 🙄

    19.02.22 16:55 0
  • Profilbild Palino

    Oh, bemühe mal die Suche. Wir hatten hier erst vor kurzem einen gleichen HHer Fall. Umschreiben geht auf jeden Fall irgendwie.

    19.02.22 17:53 0
  • Profilbild Jürgen Schlichting

    moin, ich bin vor Jahren von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen umgezogen. Schleswig-Holstein wurde jährlich bezahlt. Niedersachsen gilt ohne Limit.

    19.02.22 18:12 0
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  • Profilbild MrSonnentag

    Ich habe neulich als ich nach Bayern gezogen bin mein Zeugniskopie beim landratsamt in Heidelberg, wo ich sie damals gemacht habe angefordert, hat 12.50 Euro gekostet... Habe die Prüfung allerdings 91 gemacht... Aber die hatten das noch... 😇

    19.02.22 18:23 0
  • Unbekannt

    Hallo, Fischereischein sollte reichen. Warum auch nicht? Ich habe vor Jahren meinen alten DAV Ausweis (DDR) umschreiben lassen und somit auch nie eine Fischereischeinprüfung (BRD) abgelegt. Ich könnte dann nicht mal so eine Prüfungszeugnis vorlegen.
    Bier findest du alle nötigen Informationen. Zur Not vorher noch einmal anrufen.

    link11256873/#:~:text=Zu%20beachten,ist%20ein%20Fischereischein%20zu%link20Hamburg%20ist%20das%20Mindestalter%2012%20Jahre%20um%20einen%20Fischereischein%20zu%20beantragen.

    19.02.22 18:31 0
  • Unbekannt

    Bier = Hier 😆

    19.02.22 18:32 3
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  • Profilbild Vallstedt

    @firestorm, so einfach ist das nicht. Ich müsste in Niedersachsen auch eine neue Prüfung ablegen. Mein Schein aus Sachsen-Anhalt (umgeschrieben aus DDR wie bei dir), haben Sie hier nicht anerkannt.

    19.02.22 18:35 0
  • Unbekannt

    Und woher wollen die Wissen, dass der "nur" umgeschrieben wurde? Wenn ich vor über 30 Jahren eine Prüfung abgelegt habe, kann doch keiner verlangen, dass ich noch das Prüfungszeugnis habe. Da hätte ich mir mal die gesetzliche Grundlage zeigen lassen.

    Aber wir reden ja hier auch von Hamburg und von einem "richtigen" Fischereischein.

    19.02.22 18:45 0
  • Profilbild Vallstedt

    Mit nem netten Beamten wäre das vielleicht gegangen. Grundlage bei uns ist tatsächlich der Nachweis über eine abgelegte Prüfung.

    19.02.22 18:49 0
  • Unbekannt

    Und du brauchst ja in Niedersachsen nicht mal einen Fischereischein zum Angeln. Die Vereine verlangen zwar einen, aber gesetzlich ist der nicht vorgeschrieben. Der Personalausweis + Gewässerkarte reicht aus. Aber hier steht auch Zeugnis.

    link8664691

    19.02.22 18:50 1
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