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  • Profilbild Inga Biehringer

    Hallo zusammen... vielleicht kann mir hier jemand helfen. Im BYFiG bzw. AVFiG kann ich nichts finden... ist es erlaubt sich an fliessenden Gewässern während des Fischens häuslich niederzulassen und dort zu verweilen? Damit meine ich ... Liege aufstellen... Zelt aufstellen... usw. Was halt zu einem schönen Wochenendaufenthalt am Wasser dazu gehört.
    Danke für die Hilfe ....

    01.05.18 21:29 0
  • Profilbild Leon Wil

    Kommt auf die Gewässerordnung des vereins an

    01.05.18 21:41 0
  • Profilbild flurfunk

    Wenn an deinem Gewässer das Nachtangeln erlaubt ist, sollte zumindest auch immer eine Art 'Wetterschutz' erlaubt sein. Wenn du aber schon 'häuslich niederlassen' schreibst fällt das wohl nicht mehr unter Wetterschutz und ist vermutlich verboten, so wie eben wildes campieren außerhalb von Campingplätzen in Deutschland generell nicht erlaubt ist.

    Ausnahmen gibt es natürlich, v.a. wenn es sich um Privatgrund des Vereins handelt oder wenn der Grundstückseigentümer das erlaubt. Aber bei einem Fließgewässer ist das wohl eher nicht der Fall. Also am besten direkt beim Verein nachfragen 👍

    01.05.18 22:30 0
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  • Profilbild Inga Biehringer

    Der Verein beruft sich auf eine Gesetzesstelle... die es aber glaub ich net gibt... Sie sagen es ist im FiG so geschrieben. Ich solle doch mal nachlesen im Gesetz. 🤔 werde aber net fündig weil ich glaub dass es diese Gesetzesstelle nicht gibt

    02.05.18 04:42 1
  • Profilbild Almes

    Zelten ist immer verboten aber nur wenn das "zelt" einen Boden hat, wenn nicht ist es wenn es nirgends extra steht geduldet

    02.05.18 10:13 0
  • Profilbild Christian Kahle

    "wie eben wildes campieren außerhalb von Campingplätzen in Deutschland generell nicht erlaubt is"...mit einschränkung natürlich des gelobten landes: in Brandenburg darf man sehr wohl wild campieren, wenn man am nächsten Tag weiterzieht. Es ist noch nicht überall Bayern! 🤗😂

    02.05.18 11:27 2
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  • Profilbild KleinerHaiDömdöm

    Zelt ohne Boden ?🤔
    Dann fällt man doch durch?😱

    02.05.18 12:58 1
  • Unbekannt

    In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geht das auch. Aber halt nicht für Angler! 😣

    "In Paragraf 44, Absatz 4 Naturschutzgesetz heißt es: „Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“"

    Als Angler darf man beim LAVB kein Zeit, sondern nur ein Wetterschutz (z.B. Zelt ohne Boden) nutzen.

    02.05.18 16:45 0
  • Profilbild Inga Biehringer

    Affig aber na ja... als ob das nen Unterschied macht. Danke

    02.05.18 18:47 0
  • Unbekannt

    Naja, wenn man sich mal den Kreis der "Berechtigten" anschaut, stellt man einfach fest, dass es Leute auf "Wanderschaft" und somit ohne Auto sind. Wenn man es Anglern so erlauben würde, die ja meistens mit Auto unterwegs sind, hätte man wahrscheinlich jeden halben Kilometer (jetzt mal etwas überzogen dargestellt) ein Zelt mit allem drumherum zu stehen. Das will man halt vermeiden.😉

    02.05.18 18:58 1
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