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  • Profilbild Crosslock

    Hallo,

    ich will demnächst in Bayern angeln gehen und meine Tochter soll dabei sein. Sie ist 5 Jahre alt. Wie sieht es rechtlich aus, was darf sie und was nicht? Darf sie nur zuschauen oder in meiner Begleitung auch unterstützen bzw. sogar selbst mal die Angel in die Hand nehmen? Bei uns in Brandenburg darf leider erst ab 8 Jahren auf Friedfisch geangelt werden. Ich hab mal gehört, dass man in Bayern mit erwachsener Angler-Begleitung mehr darf. Stimmt das?

    Vielen Dank und viele Grüße!

    07.05.19, 05:30 0
  • Profilbild Jan Kubitzki

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    hoffe das hilft.

    07.05.19, 05:39 0
  • Profilbild Crosslock

    Dieser Post wurde gelöscht.

    07.05.19, 05:49 0
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  • Profilbild Crosslock

    Besten Dank, sehr nützlich!!
    Eine schöne Regelung. Die würde ich mir auch für hier wünschen.

    07.05.19, 06:07 0
  • Profilbild Novel82

    Auch wenn es ein alter Beitrag ist habe ich mich sozusagen aus aktuellem Anlass damit beschäftigt und finde die Bayrische Regelung echt super. Was gibt es schöneres als mit dem eigenen Kind zu Angeln und alles beizubringen was man selbst gelern hat. Und für den Anfang ist eine Angel für das Kind und eine für mich völlig ausreichend beim Blinkern eh nicht anders möglich😅. In Bawü braucht man dann erst den Jugendfischereischein und dann noch eine extra Gewässerkarte also immer doppelte Kosten.

    14.06.25, 19:39 1
  • Profilbild Fabian.Hoffmann

    Ja, sie darf alles machen, jedoch nur mit einer deiner beiden Ruten und du musst dabei sein.

    14.06.25, 21:03 0
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