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  • Profilbild Irmi

    moin werte angelfreunde mir ist gestern Abend ein riesen Fehler unterlaufen ich habe in Nienburg an der weser köderfische gestippt und habe völlig gedankenlos sie nicht gleich weidgerecht getötet was mir im Nachhinein selbst aufstößt das ich es nicht gemacht habe habe sie in einem 20 Liter Eimer gehabt was nicht heißen soll das ich mit lebenden Köder Angeln wollte ja und dann kam die Kontrolle wäre sie 20 Minuten später wären die Fische auch weidgerecht getötet worden jetzt habe ich eine Strafanzeige kann mir jemand sagen was mich jetzt erwartet

    05.08.22 09:17 2
  • Unbekannt

    Paragraph 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz. Da wird auf Wikipedia ein Fall geschildert indem jemand rotaugen bei einer Temperatur von 10 Grad in einem Eimer gehalten hat. Das wurde so ermittelt und ich könnte mir vorstellen dass es eine Rolle gespielt hat. Ob jetzt bei den wärmeren Temperaturen mit weniger Sauerstoff in so einem Eimer das Strafmaß höher sein wird kann ich dir nicht sagen. Der Typ beim oben genannten Fall musste 250€ bezahlen. hättest du wahrscheinlich selbst auch herausgefunden wenn du es nachgeschlagen hättest. Vielleicht hast du es ja sogar... ja so schnell geht das.

    05.08.22 10:04 2
  • Profilbild Spinnangler

    Nein genau sagen was dich erwartet kann keiner. Dadurch dass du im Besitz eines fischereischeines bist, solltest du eigentlich wissen, dass lebendhälterung von koderfischen nahezu überall verboten ist. Muss auch ehrlich sagen gedankenlos würde bei mir in dem Fall auch nicht zählen, du hast hier mit Lebewesen zu tun, da solltest schon wissen was du tust. Denke im schlimmsten Fall droht dir der Entzug des scheines, allerdings bin ich kein Hellseher und du solltest erstmal das schreiben abwarten und dir auch evtl. Gedanken über nen Anwalt machen, evtl. Kommst du dann mit einer Geldstrafe davon.

    05.08.22 10:05 7
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  • Profilbild Erlkönig1988

    Puh. Ärgerlich. Und ganz ehrlich: ich verstehe dieses Verbot der Köderfischhälterung (welches es bei uns in Thüringen leider auch gibt) ohnehin nicht. Aus meiner Sicht ist das mal so mit die sinnloseste Regelung, die es gibt.

    Denn was passiert denn: man tötet 5 Köfis (um auf Nummer sicher zu gehen für den Ansitz) und braucht am Ende nur zwei Köfis. Drei sind am Ende gestorben (klar man kann sie einfrieren, auf Zander bevorzuge ich aber fangfrische Köfis), obwohl sie (wenn es nicht gerade 30 Grad im Schatten sind - ich gehe jetzt mal von milderen Temperaturen aus, die in Deutschland überwiegen) später problemlos und unbeschadet zurückgesetzt werden könnten.
    Aus meiner Sicht ist das das größere Tierleid, als Köfis mal ein paar Stunden zu hältern und sie dann wieder in die Freiheit zu entlassen - und ich bin mir sicher, könnte ein Friedfisch reden, er würde immer diese Variante wählen 🤷🏽‍♂️

    Von da aus hoffe ich, dass das für dich glimpflich ausgeht.
    Ich kann mir aber bei unseren überlasteten Gerichten bei bestem Willen nicht vorstellen, dass die sich mit solchen "Lapalien" überhaupt groß befassen. Das hoffe ich für dich zumindest (vorausgesetzt es war wirklich die Ausnahme 😀)
    Bitte sag dann mal Bescheid, was bei raus kam.

    05.08.22 10:07 5
  • Profilbild Irmi

    dankeschön für die Antworten Leute danke auch dir Erlkönig für die aufbauenden Worte ja ich bin sonst noch nie aufgefallen es war echt blöd von mir ich sage dir was raus kam

    05.08.22 10:19 1
  • Unbekannt

    Die Frage ist erst einmal, ob es vor Gericht geht. Nicht jede Ordnungswidrigkeit, und davon gehe ich hier erst einmal aus, geht gleich vor Gericht. Also jetzt abwarten, bis der Bescheid kommt. Danach stehen dir alle Rechtsmittel offen. Hier ist es auch nur aus der Glaskugel lesen, da überall immer steht ... bis ... Euro.

    05.08.22 10:22 1
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  • Profilbild Irmi

    ja aber da es die wapo war und der hat mich gleich richtig zusammen geschissen zwecks Tierquälerei wo mit er ja auch recht hat und der Fehler mir unterlaufen ist sagte der Polizist ich bin beschuldigt in einem Strafverfahren und er gebe es an die Staatsanwaltschaft weiter

    05.08.22 12:21 0
  • Profilbild Rayk80

    Ich wurde am Montag am Rhein kontrolliert, als ich einen KöFi Ansitz gemacht habe. Da kam auch die Frage nach lebend oder tot. Hab meine 3-4 toten Fischlein gezeigt und gut war. Ich bekam den Hinweis, das es sonst 400€ gekostet hätte. Ich verstehe nur leider dein Handeln mit dem Eimer nicht ganz. Warum lässt man die Fische im Eimer schwimmen und tötet im Nachgang? 2-3 Mal mit den Fingern auf den Kopf geschnippt und Ruhe ist. Haken raus und bei Seite gelegt. Ich hab dafür einen kleinen Joghurt-Eimer. Die Fische werden zwar trocken aber das macht ja nix. Wenn man auf Vorrat stippt, kommen die entweder in eine Tüte oder der Deckel auf das kleine Eimerchen. Ich hoffe für dich, das deine Strafe mild ausgeht und du aus deinem Fehler lernst.

    05.08.22 12:24 0
  • Profilbild Irmi

    aus dem Fehler habe ich jetzt schon gelernt aber danke für die Antwort

    05.08.22 13:05 3
  • Profilbild GeileAvo

    Rayk willst du mir grad erzählen du tötet deine Köfis durchs "betäuben"?

    05.08.22 13:38 0
  • Profilbild Rayk80

    Mal ehrlich, ein KöFi für Aal und Zander ist gerade Mal Finger lang. Da reicht es allemal mit dem Finger auf den Kopf zu schnippen. Da fällt auch schonmal ein Auge raus. Da braucht man wahrlich nicht mehr drin rumpopeln. Da ist definitiv die Lampe aus. Wenn ich da das Messer ansetzen soll, bleibt vom KöFi nicht mehr viel übrig. Ich fange auch nicht an mit der Ködernadel zu stochern. Keine Frage, bei größeren KöFi reicht das schnippen nicht mehr. Man muss das Verhältnis zueinander sehen.

    05.08.22 14:04 0
  • Profilbild Irmi

    moin ich weiß jetzt definitiv das ich meine köderfische absofort durch einen hertzstich erlösen werde diesen Fehler mach ich kein zweites Mal diese scheiß Ungewissheit ob ich mein Schein los bin macht mich noch verrückt

    05.08.22 14:40 0
  • Unbekannt

    Dann mach dich doch nicht verrückt. Kannst es doch jetzt eh nicht mehr ändern und musst abwarten. Ich denke du wirst mit einer Geldstrafe davon kommen. Ist ja hoffentlich dein erstes Vergehen.

    05.08.22 15:24 0
  • Unbekannt

    Und in Niedersachsen brauchst du eh keinen Fischereischein, außer du bist in einem Angelverein. Aber soweit wird es nicht kommen.

    05.08.22 15:26 0
  • Profilbild Irmi

    ja war mein erstes vergehen okay Dank dir

    05.08.22 16:12 0
  • Profilbild ZanderGummi

    Also erstmal hoffe ich, dass die Sache einigermaßen glimpflich abgeht. Dass die Kontrolle durch die Polizei erfolgte macht es nicht einfacher, da die ja nun mal sehr genau wissen, wie eine Anzeige zu verfassen ist und wenn eine Strafanzeige gestellt wird, muss zumindest ein/e Staatsanwalt/ anwältin sich damit befassen. Viel mehr kann man aber jetzt nicht dazu sagen...

    Allerdings muss ich schon sehr schmunzeln, dass du schreibst "völlig gedankenlos". Du hast also völlig gedankenlos Wasser in den Eimer gefüllt und dann völlig gedankenlos Fisch um Fisch in den Eimer gesetzt und dann völlig gedankenlos gewusst, dass du die Fische in 20 Minuten abschlagen wolltest?
    Das ist für meinen Geschmack etwas viel Gedankenlosigkeit...

    Aber wie gesagt, trotzdem hoffe ich, dass es im Rahmen bleibt.

    Und vlt noch als Meinung zum Hältern, Fische gehören abgeschlagen, wenn man sie verwerten möchte, ob als Köfi oder für die Küche. Diese Denkweise, wenn ein Fisch sprechen könnte, würde er sagen, klar sind ein paar Stunden im Eimer ok, wenn du mich danach zurücksetzt, ist der absolute Blödsinn!!
    Wenn Fische sprechen könnten, würden sie sagen: Verp*** dich du A**** und steck keine Haken in mein Frühstück!

    05.08.22 17:41 1
  • Profilbild Irmi

    da hast du auch vollkommen Recht und ich könnte mich selbst Ohrfeigen dafür kannst mir glauben ich war sonst immer mit der spinnrute unterwegs und habe vielleicht deshalb beim ersten ansitz nicht weidgerecht und weit gedacht was definitiv keine Entschuldigung sein soll

    05.08.22 17:47 0
  • Unbekannt

    Man kann Fische schon Hältern und darf es bei uns in Brandenburg auch. Nur halt nicht in einem Eimer, sondern in einem vernünftigen Setzkescher, der ausreichend Platz bietet und dem Fisch keine weiteren Verletzungen zufügt. Und das auch nur, wenn der Fisch anschließend verwertet wird.

    05.08.22 17:51 0
  • Profilbild Irmi

    das ist auch wieder so ein Ding bei uns in Niedersachsen darfst du nichts von beiden aber wo ist denn der Unterschied beim Tierschutzgesetz oder der Tierquälerei weißt wie meine?

    05.08.22 18:04 0
  • Unbekannt

    Der Unterschied liegt in der Auslegung. Wenn ich den Fisch in Brandenburg in einem geeigneten "Behälter", also kein Eimer, aufbewahre, darf ich das halt. Ich darf ja Fische auch im Aquarium haben und das ist im Prinzip ja auch "Hältern". Außerdem ist Angelrecht Ländersache.

    05.08.22 18:09 0
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