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  • Profilbild Jannik Vöhl

    Hallo zusammen, hatte da Mal wieder eine Frage. Ich bin seit kurzem Besitzer einer Jahresgastkarte und mir wurde vom 1. Vorsitzenden mitgeteilt, dass man auch Krebse entnehmen darf, da das hier bei vielen Vereinen nicht gestattet ist. Jetzt habe ich leider vergessen zu fragen, ob dementsprechend auch die Nutzung eines krebstellers erlaubt ist. Da es nicht so leicht ist, den Herren zu erreichen, habe ich mir die gewässerordnung nochmal durchgelesen, da steht auf jeden Fall kein Verbot für krebsteller drin, heißt das dann automatisch dass ich den benutzen darf?
    Und falls ja, muss ich dabei etwas beachten, damit kein Tier unnötig zu Schaden kommt?
    Bevor jemand fragt, ja ich weiß, natürlich geht es nur um invasive krebsarten und ich weiß auch, dass es einen bestimmungsschlüssel für Krebse gibt :)
    Wäre dankbar für jeden Rat.
    Liebe Grüße
    Jannik

    03.08.19 19:14 0
  • Profilbild Homestarrunner

    In der Gewässerordnung steht wahrscheinlich auch kein Verbot von Harpunen, Legangeln und Reusen drin, richtig?
    Aber gibts nen Satz in die Richtung „Die Fischerei ist mit 2 Handangeln erlaubt“? Der würde dann nämlich alles obige inklusive dem Krebsteller ausschließen.

    03.08.19 20:01 4
  • Profilbild Jannik Vöhl

    Super, danke für die Info schonmal! Ähnliches hatte ich geahnt. Den Satz gibt es in etwa genau so 🤣

    04.08.19 02:33 0
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  • Profilbild ThomasTi

    wenn ne senke erlaubt ist tut es die auch

    04.08.19 04:01 0
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