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Tomislav

Heute hatte ich Lust auf einen Ansitz ! Nichts böses ahnend, begab ich mich an meinen Stammplatz der auch schön gemäht war. Ein Paar Stunden später kahm der Bauer und verteilt etwas von mir weg seine flüssige Gülle und dachte gut ok. Ist nicht schön aber muss halt sein. Er kahm noch dreimal wider und verteilte seine scheisse um mich herum . Freundlicherweise ließ er mir einen kleinen Gehweg, der aber ebenfalls in der Gülle endete ! Eingeschlossen von diesem Gestank, fragte ich mich was das soll ?!?!?! Er hätte doch was sagen können und ich wäre gegangen. Stattdessen werde ich von Gülle eingeschlossen auf dem Feld zurückgelassen. Ich habe Kopfschmerzen von dem Gestank und mein Angeltag ist im Arsch ! Was soll das ???

vor 7 Jahre
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Tomislav

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vor 7 Jahre
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Tomislav

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vor 7 Jahre
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Tomislav

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vor 7 Jahre
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Tomislav

🙄

vor 7 Jahre
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IchMagAngeln

muss echt nicht sein

vor 7 Jahre
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Fordprefect

Also ehrlich gesagt muss der Bauer gar nichts. Du hast dich auf seinem Grundstück aufgehalten. Wenn du keine Erlaubnis von Ihm hast hätte er dich ( ganz streng gesehen) anzeigen können. Ich finde da bist du ganz gut weg gekommen. Bei uns wirst du vom Feld gejagt.

vor 7 Jahre
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Oliver606

Also Respekt das er dir wenigstens noch nen weg gelassen hat statt dich voll zu spritzen du bist noch gut bei weg gekommen!

vor 7 Jahre
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Blurred Mirror

Em nein der Bauer kann dich da nicht anzeigen. Und vollspritzen gleich garnicht. Was denn los?

vor 7 Jahre
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PadBritt

Ich denke mal auch, ich glaube nicht das ihm das Gewässer gehört, sondern nur das Land. Und wie wir mal gelernt haben, haben Angler mehr Wegerechte als zB. Wanderer.

vor 7 Jahre
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Martin Niemeier

ach du scheiße😅😅 uns auch schon mal passiert. haben mit der Jugendgruppe unser Zelt auf dem odel aufgebaut

vor 7 Jahre
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Oliver606

wegerecht hin oder her wenn es ein Privatgrundstück ist darf er es ohne Erlaubnis auch nicht betreten! wäre so als wenn du auf deinen Grundstück ein Teich hast und jeder in deinen Garten gehen kann wann er will zum angeln... und das mit dem vollspritzen war auch nur ein Spaß 😂😂😂✌

vor 7 Jahre
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PadBritt

Was Du gemacht hast ist klipp und klar durch das Uferbetretungsrecht geregelt, Du darfst auch kostenlos auf nen Campingplatz, wenn es nötig ist um dein Gewässer zu beangeln. Also nix mit Anzeige oder Vollspritzen 🤦‍♂️

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Das mit dem Campingplatz hab ich mich schon öfter gefragt, PadBritt. Ist das wirklich so? An meinem Vereinsgewässer liegt nämlich ein Campingplatz an, von dem aus exklusiv manche verdammt guten Stellen erreichbar sind. Wann immer der Campingplatz geschlossen hat habe ich doch aber eigentlich keine Chance, oder?

vor 7 Jahre
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PadBritt

Ja, das stimmt... Natürlich kommt man mit lieb fragen weiter als mit vordern, aber Angler haben mit ihrer Lizenz auch Rechte erworben. Natürlich merkt man hier, dass nicht jeder Angler auch einen Angelschein gemacht hat, daher kommen auch immer so lustige Antworten wie ganz oben zustande 😂

vor 7 Jahre
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Meher

Ich gebe jetzt auch mal meine Meinung da zu. Das Heißt z.b. Jeder darf durch mein Garten? Sorry natürlich nicht . Letztes Jahr denn Angelschein gemacht , jedes Schild hat Vorrang und alles was abgezeunt ist auch.

vor 7 Jahre
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Oliver606

§ 16 FischG – Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer (1) Der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer sind, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen (Bsp. Hausfriedensbruch und Landesbruch) , befugt, auf eigene Gefahr die Ufergrundstücke, Inseln, Anlandungen, Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu betreten sowie zur Hege, zum Fang oder zur Aufbewahrung von Fischen bestimmte Geräte dort zu befestigen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, Hofräume, gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen sowie eingefriedete Grundstücke einschließlich der Grundstücke, deren Einfriedung zum Ufer fehlt. § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 findet entsprechende Anwendung. (2) Kann der Fischereiausübungsberechtigte ein Gewässer oder ein überflutetes Grundstück nicht über einen öffentlichen Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen, so kann er von anderen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten verlangen, dass sie gegen eine angemessene Entschädigung das Betreten ihrer Grundstücke auf eigene Gefahr dulden. Absatz 1 Satz 2 und 3 findet Anwendung. vllt hilft ja das bei der Aufklärung

vor 7 Jahre
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Blurred Mirror

Ja da steht es schön das er keine Anzeige zu befürchten👍🏻

vor 7 Jahre
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Meher

Danke alles Beschrieben.

vor 7 Jahre
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Tomislav

Es ist eine wildwiese ! Dort wird auch nichts gepflanzt. Das Grundstück ist gepachtet aber deshalb noch längst nicht Privat. Natürlich habe ich ein Ufer betretungsrecht. Ich habe auch nicht vor jemanden Anzuzeigen! Fand es einfach nur sehr Unsozial. Hätte mir gewünscht er hätte was gesagt, dann wäre ich vorher gegangen.

vor 7 Jahre
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