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angeln3527
Moin, ich hab ne Frage und zwar wollte ich wissen ob ich mit dieser grünen DAV Mitgliedskarte die ich im Angeljoe erworben habe und auch die Fischereiabgabe geleistet habe damit dann mit angelschein in DAV Gewässern ,,kostenlos“ angeln kann ohne zusätzliche Angelkarte kaufen zu missen wenn ich nur in Gewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg angeln gehe. Bitte klar und deutlich antworten
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blackyjoe
§ 18
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Ausübung der Fischerei
(1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.
(2) Wer die Fischerei ausübt, muss folgende Unterlagen bei sich führen und auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 39 aushändigen:
den Fischereischein, soweit nach § 17 eine Fischereischeinpflicht besteht,
den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe gemäß § 22,
die Angelkarte oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anlgervereinigung, soweit es sich nicht um eine genehmigte Angelveranstaltung handelt.
(3) Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.
Ohne Mitgliedschaft in einem Anglerverein, musst du dir ne Wochenkarte oder Tageskarte kaufen.
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) -
blackyjoe
Klar und deutlich genug, hoffe ich.
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angeln3527
Ah perfekt also stimmte meine Vermutung das es geht. Danke dir!
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