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  • Profilbild Chsc8580

    Hallo, noch ne Frage. Will mit Sohnemann zum angeln an nen See und da gleich die Fische am Feuer braten (lagerfeuer?) und auch da pennen (zelten?). An welchen seen ist sowas erlaubt, wenn überhaupt. Bin absoluter neuling auf dem Gebiet und will nicht direkt negativ auffallen.

    14.09.20 16:47 0
  • Profilbild Christian 86

    du darfst an den meisten stellen am Rheinufer ein Lagerfeuer machen an Seen geht das meines Wissens nur legal an extra dafür gekennzeichneten link den meisten Seen sofern nicht ausdrücklich verboten darfst du in einem "Wetterschutz" die Nacht verbringen. das zelten außerhalb eines Zeltplatzes ist generell verboten wobei es glaube ich in Brandenburg Ausnahmeregelungen für eine Nacht gibt.

    14.09.20 17:11 2
  • Unbekannt

    Wir machen es so, dass das Feuer 10m abseits des Camps an einer Sandbank am Wasser brennt.

    14.09.20 17:56 0
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  • Profilbild altafalta

    Bin mir da ziemlich sicher das man hier am Rhein kein Lagerfeuer machen darf. Kann höchstens sein das es schonmal geduldet wird wenn man alles vernünftig absichert.

    Würde evtl mal nach einem Campingplatz Ausschau halten an dem du angeln kannst. dort sollte es zumindest auch möglich sein einen Grill aufzustellen

    14.09.20 18:02 0
  • Profilbild Han82

    ein rechtliches ok wird dir niemand geben können. wo kein Kläger, da kein Richter sag ich da nur link's nicht mitten im Naturschutzgebiet liegt und es am nächsten Tag nicht wie sau am Platz aussieht...

    14.09.20 18:04 1
  • Unbekannt

    Man darf in ganz Deutschland nur an ausgewiesenen Feuerstellen ein sog. OffenesFeuer machen und nur wenn keine Waldbrandstufe herrscht. Jegliche wilde Feuerstellen egal ob man es sichert oder oder oder ist verboten und höchstens geduldet.

    Am Rhein kostet ein Feuer ein Ordnungsgeld.

    streng genommen zählen zu offenem Feuer auch Brenner jeglicher Art. Hier wird einem aber vermutlich kein Strick gedreht außer bei hoher Waldbrandgefahr. Bei Waldbrandgefahr ist auch Zigarettenrauchen verboten.

    Die Suche danach ist zwar schwierig aber es gibt Seen und Gewässer mit ausgewiesenen Feuerstellen. Hier darf man dann. Streng genommen aber nicht mit umherliegenden Totholu denn das gehört dem Pächter. In der Regel wird einem wenn man es nicht übertreibt auch hier keiner einen Strick drehen. An offiziellen Feuerstellen ist oftmals kaum Totholz zu finden.

    14.09.20 18:09 1
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  • Unbekannt

    Gleiches gilt für Zelte im herkömmlichen Sinne. Biwakieren und ein Wetterschutz ist je nach Bundesland und regionaler Auflage erlaubt.

    14.09.20 18:11 1
  • Profilbild Han82

    auch wenn es gesetzlich vielleicht nicht immer im kleinsten Nenner ok link Kind mit Papa am Wasser nachts etwas kokeln und dazu gleich den frischen barsch am stock ins Feuer halten und link die prägt.

    14.09.20 18:18 1
  • Unbekannt

    Ich sage nicht dass ich nie ein Feuer mache 😉 wo kein Kläger da kein Richter.

    Die gesetzliche Lage ist aber klar gegen Feuer von meistens doch mindestens zumindest ansatzweise mündigen Erwachsenen.

    Wer ein Feuer bei Waldbrandgefahr macht oder es nicht sichert gehört in meinen Augen schwer bestraft und ansonsten sollte es geduldet sein zumindest ein kleines 1Ast-Feuer um ne Tasse Kaffee zu Brühen oder n Barsch zu rösten. Aber naja so ist es nunmal. Wir sind eben nicht in Skandinavien. Aber man sieht dort auch deutlich dass das Spuren hinterlässt dort wo dann viele "Outdoorbegeisterte" zusammen kommen.

    14.09.20 18:24 0
  • Profilbild DianGabi

    Hallo zusammen 🙂 ich hette gerne fragen wo kann wir angeln umd grillen? mein mann hette dieses woche geburtstag und wir möchten zwei tage irgenwo gehn.. cempen

    04.07.22 12:52 0
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