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MTK1MM786

Hi, ich hab zwar nen Angelschein bin aber ohne Gastkarte erwischt worden. Was erwartet mich Busgeld oder ist sogar mein Angelschein weg

vor 3 Jahre
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Beides möglich, selber Schuld👏

vor 3 Jahre
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Also was kommt ist ne Anzeige wegen Schwarzfischerei weil -> fremdes Gewässer ohne Erlaubnis geangelt

vor 3 Jahre
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Naja, da du ja einen Angelschein hat und somit die Bestimmungen kennst, wird es sicherlich teuer werden bzw. kann sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Angeln ohne Fischereierlaubnisschein ist eine Straftat und gilt als Fischwilderei im Sinne von § 293 StGB. In Baden Württemberg kostet der Spaß bis zu 5.000 Euro, wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dafür (5.000 Euro) hättest du dir bestimmt auch eine Jahreskarte kaufen können. Na dann mal noch ein frohes Fest.

vor 3 Jahre
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@Firestorm72 du Verwechselt was. Angeln ohne Fischereischein in einem privaten Gewässer, wie beispielsweise einem Teich, wird als Diebstahl geahndet. Laut § 242 StGB ist auch hier bereits der Versuch strafbar. Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Eine Geldstrafe ist in der Regel bei Ersttätern möglich. Das kommt schon eher hin. Den Fischereischein hat er Ja ergo nur ein Diebstahl. Baden-Württemberg bis zu 5.000 € Bayern Straftat Berlin Straftat Brandenburg bis zu 50.000 € Bremen Straftat Hamburg bis zu 10.000 € Hessen bis zu 5.000 € Mecklenburg-Vorpommern bis zu 75.000 € Niedersachsen Straftat Nordrhein-Westfalen Straftat Rheinland-Pfalz Straftat Saarland Straftat Sachsen Straftat Sachsen-Anhalt Straftat Schleswig-Holstein bis zu 25.000 € Thüringen Straftat

vor 3 Jahre
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Ein Kollege war damals immer mal wieder auf der schwarzen Liste und wurde schlussendlich aus dem Verein geschmissen. Ein halbes Jahr später Bein schwarzangeln erwischt und wegen fischwilderei angezeigt. Er musste tief in die Tasche greifen, glaube um die 2000€. fischwilderei wird je nach Bundesland mit bis zu zwei Jahren haft oder einem Bußgeld bis zu 75000 Euro (Mecklenburg-Vorpommern) geahndet. Sollte der Aufseher seine Arbeit ernst nehmen ist dein Schein auf jeden Fall für immer weg.

vor 3 Jahre
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Der Lump

aua

vor 3 Jahre
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@Mikell meine Rede

vor 3 Jahre
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Naja tief im Verhältnis zu 75.000€ sind 2000€ jetzt nich

vor 3 Jahre
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lass uns mal Tacheles reden. Ich kapiere nicht wie jemand, der einen Schein besitzt, auf die Idee kommt schwarz zu angeln. Über die Prüfung muss man doch soweit sensibilisiert sein, dass es garnicht dazu kommen kann. Der Schein muss einem wegen der passion schon bald heilig sein und wer nicht so denkt sollte ihn auch vielleicht besser abgeben.

vor 3 Jahre
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Berti..

Warum macht man eigentlich solch ein Blödsinn? Wenn du einen Schein hast ist es doch nicht aufwändig die Genehmigung zu erwerben

vor 3 Jahre
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ihm tats weh. Kurz danach war acid wars, ne legendäre Party bei uns inne Ecke. Die konnte er knicken 🤣

vor 3 Jahre
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Also ich würde lieber in den Forellenpuff gehen bevor ich auf solch eine Idee komme, wenn ich mal versehentlich in nen Rheinabschnitt komme wo ich nich wusste da ner nem Rhein zugeordnet ist (als Frischling villt noch Verzeihbar) aber so?

vor 3 Jahre
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Verein*

vor 3 Jahre
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Dieses Verhalten ist sicherlich nicht die Regel, vor allem unter Leuten die einen Schein besitzen. Hatte selbst ne Marke und war für ein 8 km langes Ems Stück im Einsatz. Das ist manchmal nicht ohne und dann kommt sowas... ja am besten Schein weg!

vor 3 Jahre
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Mikell kann ich dich mal bzgl dessen mal was per Pn fragen?

vor 3 Jahre
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Das Oben genannte ist noch Harmlos, bei uns kommen Osteuropäer die hier Schwarz Angeln auf 6-8 Ruten Pro 2 Mann

vor 3 Jahre
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@Shaco: Leider liegst du da Falsch. Paragraph 293 StGB bezieht sich ja direkt auf den Diebstahl von Fischen, also der Fischwilderei. Der Paragraph 242 greift hier nicht, weil es halt extra den Paragraph 293 für solche Sachen gibt. Und hier der Auszug dazu: Strafgesetzbuch (StGB) § 293 Fischwilderei Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts 1. fischt oder 2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Also Freiheitsstrafe ist möglich, wenn auch sicherlich unwahrscheinlich. Und wie du schreibst, ist in Baden-Württemberg eine Geldstrafe bis 5.000 Euro vorgesehen. Wie gesagt, Paragraph 242 kommt hier nicht zu Anwendung.

vor 3 Jahre
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@fire verstehe danke dir😄 denke wir können froh sein, dass wir besser gesinnt sind😅

vor 3 Jahre
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Bitte

vor 3 Jahre
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