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Mikehunter27

Hallo, ich habe mir vor kurzem ein Boot gekauft, und bin mir unsicher ob es am Tegeler See erlaubt ist vom Boot zu angeln ohne Anker während der Motor ausgeschaltet ist ( driften lassen ). Das Schleppangeln mit angeschaltetem Motor ist ja explizit verboten in der Gewässerkarte. Ich habe dazu im Internet leider auch nichts weiteres gefunden und würde mich über eure Hilfe freuen. :) LG

vor 1 Monat
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Andreas Brucklacher

angeln nur vom verankerten Boor erlaubt

vor 1 Monat
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Mikehunter27

Ok, danke erstmal für die Antwort. Aber woher nimmst du diese Information? Das steht ja wirklich nirgends. Und ich habe in den letzten Tagen auch schon einige Leute mit der Drift angeln sehen und gestern ist sogar die Wasserschutzpolizei an einem Angler vorbei gefahren der dies tat und die haben da nichts gemacht. Und das Schleppangeln wird ja explizit verboten aber dazu steht ja einfach gar nichts.

vor 1 Monat
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Andreas Brucklacher

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vor 1 Monat
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Mikehunter27

ok ja das hatte ich auch gesehen. Aber das ist halt der Text von der Gewässerkarte in abgewandelter Form. Dort steht nämlich: " den Fischfang mit 2 (zwei) Handangeln oder einer Spinn- bzw. Flugangel von einem Boot oder vom Ufer auszuüben. Ein Senknetz ist erlaubt." Und unter Punk 8. das hier: "8. Es ist verboten, beim Fischfang hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen. Das Schleppangeln ist eine Angelmethode unter aktiver Bewegung des Fahrzeuges (auch Bellyboot oder Stehpaddelbrett) durch Muskelkraft, Motorkraft oder durch den Wind bei Segelfahrzeugen. " Was beides eher darauf schließen lässt das es erlaubt sein müsste. Aber ja, so richtig schlau werde ich daraus auch nicht. Ich bin ja selbst auch davon ausgegangen, dass es verboten ist. Aber habe in letzter Zeit wirklich mehrere Leute gesehen die dies taten und dann gestern halt die Situation dass die Polizei da auch nichts gemacht hat, hatte mich halt sehr verwundert. LG

vor 1 Monat
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Andreas Brucklacher

Da steht bewegtes Wasserfahrzeug ist verboten, egal welches. Lass nen Anker runter und gut is

vor 1 Monat
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Tiger900

Schleopangeln hat aber nicht mit dem Driftangeln zu tun. Beim Schleppangeln bewegt das Boot den Köder durch die Bewegung. Beim Driftangeln bewegt der Angler den Köder und das Boot bewegt sich nur. Somit ist das kein bewegtes Wasserfahrzeug im Sinne des Schleppangeln. Wenn also auf der Gewässerkarte kein Verbot drauf steht, Schleppangeln ist ja scheinbar verboten, ist Driftangeln. erlaubt. Und das würde ja auch die Reaktion der Wasserschutzpolizei erklären. 😉

vor 1 Monat
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Bloomsmith

Ein driftendes Boot ist kein bewegtes Wasserfahrzeug, da es keine Fahrt durchs Wasser macht. Wie Tiger900 richtig schrieb, ist Driften ungleich Schleppen. Meine Auffassung wäre folgende: Wenn es in der Gewässerkarte (Fischereierlaubnisschein) nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt, sofern es nicht mit dem Fischereigesetz oder generellen Befahrensregeln kollidiert. Dabei ist es auch unerheblich, ob in anderen Veröffentlichungen Anderes steht.

vor 1 Monat
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Mikehunter27

ok, ja vielen Dank für eure Antworten. Das wäre nämlich auch meine Auffassung des ganzen. Petri an alle!

vor 1 Monat
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